CDU-GeneralsekretÀr, Aussagen

CDU-GeneralsekretÀr korrigiert Aussagen zur Aktivrente

04.06.2025 - 12:46:46

CDU-GeneralsekretĂ€r Carsten Linnemann hat Interviewaussagen des Parlamentarischen GeschĂ€ftsfĂŒhrers der Unionsfraktion, Hendrik Hoppenstedt, zu der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Aktivrente zurĂŒckgewiesen.

"Bei der Aktivrente muss man nicht auf gesetzliche Rente verzichten", sagte er der "Welt" und dem Portal "Business Insider". Im Gegenteil: "Der Bezug der gesetzlichen Rente ist Voraussetzung fĂŒr die Aktivrente." Jeder, der in Rentenbezug sei und freiwillig weiterarbeiten wolle, könne zusĂ€tzlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen.

Und das, ohne BeitrĂ€ge fĂŒr die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung zahlen zu mĂŒssen. "Das schafft zusĂ€tzliche Kaufkraft und sichert FachkrĂ€fte", sagte Linnemann, der sich selbst als Erfinder der Aktivrente bezeichnet. Hoppenstedt hatte zuvor mit Aussagen in der Phoenix-Sendung "Unter den Linden" zur Aktivrente fĂŒr Verwirrung gesorgt. Darin behauptete er, dass die Rentenkasse durch die Aktivrente entlastet werde, weil "erstmal die Rentenzahlung nicht einsetzt". Es gehe also nicht um einen Hinzuverdienst. "Ich kriege dann ja keine Rente, wenn ich weiter verdiene." Am Mittwochvormittag rĂ€umte er dann selbst ein, das Konzept falsch dargestellt zu haben. "Ich habe mich in der Hitze des verbalen Gefechts schlicht vertan und bitte das zu entschuldigen", schrieb er in einem Post auf Instagram. Auch Dennis Radtke, Bundesvorsitzender des SozialflĂŒgels CDA, widersprach Hoppenstedts Darstellung: "In der Aussage von Hendrik Hoppenstedt lag leider ein Versprecher vor. Fakt ist: Die ersten 2.000 Euro zusĂ€tzlich zur Rente bleiben steuerfrei. Das ist so vereinbart, dafĂŒr hat die CDU sich starkgemacht - und das wird nun umgesetzt", sagte er. Auf diesem Weg werde auch das VorbeschĂ€ftigungsverbot aufgehoben, sodass Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze leichter zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurĂŒckkehren könnten. Im Koalitionsvertrag ist das nicht eindeutig formuliert. Dort heißt es: "Arbeiten im Alter machen wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei." Es ist nicht ausdrĂŒcklich von einem Hinzuverdienst die Rede.

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