Sachsen-Anhalt, Corona-Untersuchungsausschuss

Corona-Ausschuss in Sachsen-Anhalt: AfD hat genug Stimmen

Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 07:13 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Das Gesundheitsministerium von Petra Grimm-Benne warnt vor einer politischen Vorverurteilung und verweist zugleich auf die Pflicht, einen parlamentarischen Mehrheitswillen zu respektieren. AfD und BSW wollen den Ausschuss im neuen Landtag gemeinsam vorantreiben.

Landtag prüft Pandemiepolitik

  • AfD und BSW wollen im neuen Landtag einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Pandemie einsetzen.
  • Die AfD kann als stärkste Kraft den Ausschuss im Landtag allein beantragen.
  • Eine Regierungskommission legte 2025 bereits eine Analyse mit Hinweisen für künftige Pandemien vor.
  • Das Corona-Sondervermögen des Landes umfasste rund zwei Milliarden Euro.
2G-Regel (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Corona-Ausschuss in Sachsen-Anhalt sorgt für Streit

Das Gesundheitsministerium Sachsen-Anhalts unter Ministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hat die Pläne der AfD für einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Pandemie kritisiert. AfD und BSW wollen den Ausschuss im neuen Landtag einrichten, wobei die AfD als stärkste Kraft dafür allein über genügend Stimmen verfügt.

Ministerium warnt vor Vorverurteilung

Das Ministerium beanstandete die aus seiner Sicht martialische Sprache der AfD, die bereits vor der Einrichtung von Unrecht und Verantwortlichen spreche. Dies zeuge eher von einem Tribunal mit vorverurteilender Schlagseite als von einer ergebnisoffenen Reflexion, teilte die Behörde der Mitteldeutschen Zeitung mit.

Zugleich erklärte das Ministerium, ein etwaiger parlamentarischer Mehrheitswille werde selbstverständlich respektiert. Untersuchungsausschüsse können das Handeln von Landesbehörden beleuchten, Zeugen unter Eid befragen und Akten anfordern.

AfD fordert Aufarbeitung und Konsequenzen

Die AfD hatte in ihrem 100-Tage-Programm angekündigt, die Corona-Politik überprüfen zu wollen. Sie bezeichnete darin Einschränkungen von Grundrechten und Sanktionen gegen Verstöße als Unrecht und forderte, Verantwortliche zu benennen und zur Rechenschaft zu ziehen.

AfD und BSW führen derzeit Sondierungsgespräche über gemeinsame politische Projekte. Zu diesen Vorhaben gehört auch der geplante Corona-Untersuchungsausschuss.

Kommission legte bereits Analyse vor

Eine eigens eingesetzte Regierungskommission hatte 2025 eine kritische Analyse des Behördenhandelns in Sachsen-Anhalt vorgelegt. Der Abschlussbericht enthielt zahlreiche Hinweise für den Umgang mit künftigen Pandemien.

Außerdem hatte die 2021 gebildete Koalition aus CDU, SPD und FDP ein Corona-Sondervermögen von rund zwei Milliarden Euro aufgelegt. Das Geld sollte Sachsen-Anhalt besser auf künftige Pandemien vorbereiten und die angeschlagene Wirtschaft unterstützen.

Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss kann in Sachsen-Anhalt die Arbeit der Landesbehörden während der Corona-Pandemie detailliert prüfen. Zu den möglichen Instrumenten gehören die Vernehmung von Zeugen unter Eid und die Anforderung behördlicher Akten. Damit kann ein Ausschuss politische Entscheidungen, Verwaltungsabläufe und die Verwendung öffentlicher Mittel untersuchen, ersetzt aber keine strafrechtliche oder gerichtliche Bewertung.

Politisch zielt der Vorstoß von AfD und BSW auf eine nachträgliche Bewertung der Pandemiepolitik. Die AfD verbindet ihn nach der vorliegenden Meldung ausdrücklich mit dem Vorwurf, Grundrechte seien unverhältnismäßig eingeschränkt und Verstöße gegen Maßnahmen zu Unrecht sanktioniert worden. Das Ministerium stellt dem die Forderung nach einer ergebnisoffenen Aufarbeitung entgegen.

Vorarbeiten und mögliche Folgen

Eine Regierungskommission hatte 2025 bereits das Behördenhandeln in Sachsen-Anhalt analysiert und Hinweise für künftige Pandemien formuliert. Der geplante Ausschuss könnte diese Ergebnisse politisch aufgreifen, erweitern oder anders bewerten. Im Mittelpunkt dürften dabei Zuständigkeiten, Entscheidungsgrundlagen, Kommunikation und der Umgang mit den rund zwei Milliarden Euro des Corona-Sondervermögens stehen.

Für die Landespolitik wäre die Einsetzung ein frühes gemeinsames Projekt von AfD und BSW in der neuen Wahlperiode. Für Bürgerinnen und Bürger könnte die Arbeit vor allem dann Bedeutung gewinnen, wenn sie konkrete Akten, Verantwortungsabläufe oder Empfehlungen für den künftigen Krisenschutz offenlegt. Der weitere Verlauf hängt vom parlamentarischen Verfahren und der konkreten Einsetzung des Ausschusses ab.

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