Pflegereform, Kinderlose

Pflegereform: DAK-Chef warnt vor 4,5 Prozent für Kinderlose

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

DAK-Chef Andreas Storm begrüßt den Verzicht auf ein reines Spargesetz, warnt aber vor einer einseitigen Belastung Kinderloser. Zugleich fordert er die Rückzahlung von mehr als fünf Milliarden Euro Corona-Hilfen und eine Prüfung des Pflege-Solis für Privatversicherte.

DAK-Chef fürchtet Belastung Kinderloser durch Pflegereform
Andreas Storm (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

DAK-Chef Andreas Storm begrüßt die geplante Pflegereform, warnt aber vor einer deutlich höheren Belastung Kinderloser. Nach seinen Angaben entfallen 3,3 Milliarden Euro und damit mehr als die Hälfte des Konsolidierungsvolumens auf diese Gruppe.

Storm warnt vor wachsender Beitragsspreizung

„Die Reform ist faktisch kein Spargesetz mehr. Das ist gut und wichtig für die Akzeptanz der Reform“, sagte Storm der „Rheinischen Post“ für deren Donnerstagsausgabe. Zugleich kritisierte er, dass der Zuschlag für Kinderlose deutlich steige, weil wesentliche Einsparungen aus den ursprünglichen Plänen herausgenommen worden seien.

Storm verwies auf einen allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent und einen Satz von 4,5 Prozent für Kinderlose. Diese Spreizung sei verfassungsrechtlich bedenklich, sagte der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit.

Streit um Corona-Hilfen

Der DAK-Chef warf Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) außerdem vor, die Rückzahlung von Corona-Hilfen an die Pflegekassen weiterhin abzulehnen. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) habe sich für eine Rückzahlung eingesetzt, Klingbeil zeige sich jedoch hartleibig.

Es geht laut Storm um mehr als fünf Milliarden Euro, die die Pflegekassen während der Corona-Pandemie vorgestreckt haben. Die Rückzahlung würde nach seiner Darstellung die Beitragszahler entlasten.

Pflege-Soli für Privatversicherte im Gespräch

Von der geplanten Pflegekommission erwartet Storm Vorschläge für zusätzliche Einnahmen. Sie solle unter anderem prüfen, ob ein Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung geschaffen werden könne.

Als Grund für weiteren Finanzierungsbedarf nannte Storm die wachsende Zahl der Pflegebedürftigen. Die Kommission müsse deshalb auch Fragen der Gerechtigkeit und der Akzeptanz künftiger Reformen berücksichtigen.

Die Pflegereform soll die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung kurzfristig stabilisieren, ohne den allgemeinen Beitragssatz anzuheben. Der geplante höhere Zuschlag für Kinderlose verschiebt die zusätzliche Belastung jedoch auf eine klar abgegrenzte Versichertengruppe. Nach den öffentlich bekannten Reformplänen soll der Zuschlag zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent ergibt sich für Kinderlose ein Beitrag von 4,5 Prozent.

Finanzierung unter Druck

Der Reformbedarf hängt mit einer erwarteten Finanzlücke der Pflegeversicherung von rund acht Milliarden Euro im kommenden Jahr zusammen. Zugleich nimmt die Zahl der Pflegebedürftigen weiter zu, während steigende Ausgaben für Pflegeleistungen, Personal und stationäre Versorgung die Kassen belasten. Die von Storm genannte Summe von 3,3 Milliarden Euro würde einen erheblichen Teil der kurzfristigen Stabilisierung finanzieren.

Strukturreform und Verteilung

Die geplante Pflegekommission soll über kurzfristige Beitragsschritte hinaus Vorschläge für eine strukturelle Neuordnung erarbeiten. Im Mittelpunkt stehen dabei die langfristige Finanzierung, die Abgrenzung zwischen staatlicher Verantwortung und Versicherungsleistungen sowie die Verteilung der Lasten zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung.

Für Versicherte bleibt entscheidend, ob der Bundestag die angekündigte Beitragserhöhung unverändert übernimmt und welche weiteren Maßnahmen folgen. Die Rückzahlung der während der Corona-Pandemie vorgestreckten Milliardenbeträge würde die Pflegekassen kurzfristig entlasten, die grundlegenden demografischen und ausgabenbedingten Finanzierungsprobleme aber nicht lösen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

taz: „Kabinett erzielt Einigung: Regierung lässt Kinderlose für Pflegereform zahlen“ (30.09.2026)

Der Beitrag bestätigt die geplante Anhebung des Zuschlags für Kinderlose ab 2027 und ordnet sie als zentrale Finanzierungsmaßnahme der Reform ein. Anders als Storms Kritik richtet der Schwerpunkt den Blick auf die politische Verteilungswirkung und die Belastung dieser Versichertengruppe.

Tagesschau: „Bundesregierung bringt Pflegereform auf den Weg“ (30.09.2026)

Die Meldung hebt hervor, dass der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent bleiben soll und der Zuschlag für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte steigt. Zusätzlich stellt sie die geplante Kommission und eine spätere Strukturreform als nächste Schritte heraus.

Übereinstimmung besteht beim stabilen allgemeinen Beitragssatz und der höheren Belastung Kinderloser. Unterschiedliche Akzente liegen bei der Bewertung der Verteilungsgerechtigkeit und bei der Frage, wie schnell eine dauerhafte Finanzierungsreform folgen muss.

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