Karlsruhe, BSW-Klagen

Karlsruhe verwirft BSW-Klagen zum Wahlrecht

03.06.2025 - 11:25:39

Das BSW ist bei der Bundestagswahl gescheitert. Und nun auch in Karlsruhe: Das Verfassungsgericht weist zwei Klagen der Partei ab. Doch die will nicht aufgeben.

Das BĂŒndnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist in Karlsruhe mit Klagen zum Bundestagswahlrecht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf zwei Organklagen der Partei als unzulĂ€ssig, wie das oberste deutsche Gericht am Dienstag mitteilte. Die Partei habe nicht ausreichend begrĂŒndet, inwiefern ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt worden sein soll. 

BSW-Co-Chefin Amira Mohamed Ali erklĂ€rte in einer Reaktion auf die Entscheidung aus Karlsruhe, es blieben verfassungsrechtliche Bedenken zum Wahlausgang. ParteigrĂŒnderin Sahra Wagenknecht bekrĂ€ftigte, dass die Partei erneut nach Karlsruhe ziehen will, wenn der WahlprĂŒfungsausschuss nicht zugunsten des BSW entscheidet.

Das BSW war bei der Bundestagswahl im Februar nach endgĂŒltigem Ergebnis mit 4,981 Prozent der Stimmen sehr knapp an der FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde gescheitert. Schon direkt nach der Wahl zweifelte die Partei das Ergebnis an. Sie argumentierte mit Erkenntnissen einzelner NachzĂ€hlungen an mehreren Orten. Diese hĂ€tten gezeigt, dass BSW-Stimmen falsch zugeordnet oder als ungĂŒltig gewertet worden seien.

Rechtsbehelf und Stimmzettel

Wie das Verfassungsgericht mitteilte, hatten die jetzt verworfenen Organklagen zwei Ziele. Zum einen war das BSW ĂŒberzeugt, dass der Bundestag einen Rechtsbehelf hĂ€tte einfĂŒhren mĂŒssen. Damit hĂ€tte bei einem knappen Unterschreiten der FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde und geltend gemachten Zweifeln an der Richtigkeit des Wahlergebnisses eine umgehende NeuauszĂ€hlung der Stimmen verlangt werden können. Außerdem hĂ€tte das Parlament aus Sicht des BSW im Bundeswahlgesetz eine andere Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel vorsehen mĂŒssen. 

Mohamed Ali erklĂ€rte: «Wenn es eine FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde gibt, muss sichergestellt sein, dass nur Parteien nicht im Bundestag vertreten sind, die definitiv nicht von fĂŒnf Prozent der WĂ€hler gewĂ€hlt wurden. Das ist beim BSW mindestens offen.» Es sei belegt, dass es bei der AuszĂ€hlung UnregelmĂ€ĂŸigkeiten und systematische ZĂ€hlfehler zulasten des BSW gegeben habe und diese teils nicht ĂŒberprĂŒft worden seien. «Deshalb bleibt es ein verfassungsrechtliches Problem, wenn nicht zeitnah festgestellt wird, ob der Bundestag korrekt zusammengesetzt ist und die jetzige Regierung ĂŒberhaupt eine demokratische Legitimierung hat», meinte die BSW-Co-Vorsitzende.

EilantrÀge im MÀrz gescheitert

Die Partei hatte sich schon unmittelbar nach der Wahl ans Bundesverfassungsgericht gewandt - ohne Erfolg. Im MĂ€rz lehnten die Karlsruher Richterinnen und Richter mehrere EilantrĂ€ge ab, mit denen das BSW und einzelne Mitglieder eine NeuauszĂ€hlung noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erreichen wollten. Der zustĂ€ndige Zweite Senat verwies auf das ĂŒbliche WahlprĂŒfungsverfahren im Bundestag. Einer der EilantrĂ€ge war verbunden mit einer der Organklagen, die nun auch in der Hauptsache erfolglos blieben. (Az. 2 BvE 6/25)

Mit der anderen abgelehnten Klage wollte das BSW feststellen lassen, dass der Bundestag eine spezielle Regelung fĂŒr die Reihenfolge auf dem Stimmzettel hĂ€tte vorsehen mĂŒssen, die das BĂŒndnis nicht mit «alten und neuen Kleinst- und Splitterparteien gleichsetzt». Es bestĂŒnden keine hinreichend sachlichen GrĂŒnde fĂŒr eine «Verbannung» des BSW auf den untersten Stimmzettelbereich. Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Ansicht nicht. (Az. 2 BvE 9/25)

Wagenknecht: «Problem ist Faktor Zeit»

Das BSW hat inzwischen Einspruch beim WahlprĂŒfungsausschuss eingelegt und ParteigrĂŒnderin Wagenknecht dringt auf eine rasche Entscheidung. «Das Problem ist der Faktor Zeit», sagte sie dem «Stern». Dass der Gesetzgeber keine Frist vorgesehen habe, sei fragwĂŒrdig. «Erst wenn der Ausschuss, in dem lauter Parteien sitzen, die das BSW nicht im Bundestag haben wollen, sich verhalten hat, können wir vor dem Bundesverfassungsgericht auf NeuauszĂ€hlung der Stimmen klagen.» 

WĂŒrde das BSW nachtrĂ€glich in den Bundestag einziehen, hĂ€tte die schwarz-rote Koalition keine Mehrheit mehr.

@ dpa.de