Religion, ThĂŒringen

Urteil: Kontrolleurin am Flughafen darf Kopftuch tragen

29.01.2026 - 16:48:02

Das Bundesarbeitsgericht bleibt seiner bisherigen Linie treu: Ein Kopftuch darf auch von einer Kontrolleurin am Flughafen getragen werden, entschieden die obersten Arbeitsrichter.

Eine Frau darf als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und GepÀckkontrolle eines Flughafens grundsÀtzlich ein religiöses Kopftuch tragen. Lehnt ein Arbeitgeber eine Bewerbung allein wegen des Kopftuchs ab, stellt dies eine unzulÀssige Benachteiligung aufgrund der Religion dar. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. (8 AZR 49/25) und blieb damit seiner bisherigen Rechtsprechung treu.

Die obersten Arbeitsrichter haben bereits in mehreren Grundsatzurteilen zum Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz entschieden, dass ein pauschales Verbot oft eine unzulĂ€ssige Diskriminierung wegen der Religion darstellt. In dem jetzt entschiedenen Fall hatte eine Bewerberin geklagt, die sich fĂŒr eine Stelle bei der Passagier- und GepĂ€ckkontrolle am Flughafen Hamburg beworben hatte. 

Bewerbungsfoto als Auslöser

Ihre Bewerbung wurde abgelehnt, nachdem sie im Auswahlverfahren ein Bewerbungsfoto mit Kopftuch eingereicht hatte. Die Frau sah darin eine Diskriminierung und verlangte eine EntschÀdigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Das beklagte Unternehmen verwies darauf, die Absage sei wegen LĂŒcken im Lebenslauf erfolgt. Zudem seien Kopfbedeckungen nach einer Konzernbetriebsvereinbarung generell verboten. Als beliehene SicherheitskrĂ€fte unterlĂ€gen Luftsicherheitsassistentinnen außerdem einem staatlichen NeutralitĂ€tsgebot.

Dieser Argumentation folgte der Achte Senat nicht. Die KlĂ€gerin habe ausreichende Indizien fĂŒr eine Benachteiligung wegen ihrer Religion vorgetragen. Diese Vermutung habe die Beklagte nicht widerlegen können. Das Nichttragen eines Kopftuchs sei keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung fĂŒr die TĂ€tigkeit als Luftsicherheitsassistentin, hieß es.

EntschĂ€digung fĂŒr KlĂ€gerin

Auch das Argument, religiöse Symbole könnten Konflikte an Kontrollstellen verschĂ€rfen, ließ das Gericht nicht gelten. Objektive Anhaltspunkte fĂŒr vermehrte Konflikte durch kopftuchtragende Sicherheitsassistentinnen seien nicht ersichtlich.

Die Vorinstanzen hatten der KlÀgerin bereits recht gegeben und ihr eine EntschÀdigung von 3.500 Euro zugesprochen.

@ dpa.de