Bund prüft Drohnenabwehr durch private Kritis-Unternehmen
Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 16:21 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDas Bundesinnenministerium arbeitet an neuen Konzepten zum Schutz kritischer Infrastruktur vor Drohnen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Betreiber besonders sensibler Anlagen künftig stärker in die Abwehr eingebunden werden können.
Beleihung als Prüfmodell
Nach den Plänen, die derzeit geprüft werden, soll der Bund die Aufsicht behalten, die hoheitliche Aufgabe der Drohnenabwehr aber an private Akteure übertragen können. Dafür werden rechtliche Fragen untersucht, die sowohl Bundes- als auch Länderzuständigkeiten berühren.
Die Diskussion folgt auf die jüngsten Angriffe auf Strom- und Energieversorgung. Nach Angaben aus dem Umfeld der betroffenen Branchen sind die Betreiber kritischer Infrastruktur über die Überlegungen informiert.
Industrie reagiert zurückhaltend
Vertreter von En2x und des Verbandes der Chemischen Industrie sehen die Gefahrenabwehr im Luftfahrtrecht weiterhin als staatliche Aufgabe. Zugleich verweisen sie auf die bestehenden Zuständigkeiten von Bund und Ländern sowie auf mögliche hohe Kosten und eine denkbare gesetzliche Pflicht.
Die Innenministerkonferenz soll sich in den kommenden Monaten erneut mit der Frage befassen, welche Rolle Bund, Länder und private Betreiber beim Schutz kritischer Infrastruktur übernehmen sollen.
Die Debatte über den Schutz kritischer Infrastruktur vor Drohnenangriffen verschiebt sich damit von der reinen Gefahrenanalyse in Richtung konkreter Zuständigkeitsfragen. Im Zentrum steht nicht nur die Technik der Abwehr, sondern die Frage, wer sie rechtlich und praktisch übernehmen darf.
Rechtliche Zuständigkeiten
Die geplante Prüfung einer Beleihung zeigt, dass der Staat nach einem Modell sucht, das private Betreiber stärker einbindet, ohne das staatliche Gewaltmonopol aufzugeben. Gerade bei Anlagen der Energie- und Rohstoffversorgung ist das heikel, weil Sicherheitsaufgaben, Luftrecht und Polizeirecht ineinandergreifen und Bund sowie Länder beteiligt sind.
Folgen für Betreiber und Politik
Für Unternehmen der kritischen Infrastruktur könnte ein solches Modell neue Pflichten, aber auch neue Handlungsspielräume bedeuten. Gleichzeitig rückt die Frage der Finanzierung in den Vordergrund, denn technische Schutzsysteme, Personal und rechtssichere Abläufe verursachen erhebliche Kosten.
Politisch dürfte die Diskussion die Innenministerkonferenz weiter beschäftigen, weil dort die Rollenverteilung zwischen Bund, Ländern und Betreibern konkretisiert werden muss. Für Leser ist vor allem relevant, dass die Drohnenabwehr nicht mehr nur als Aufgabe von Sicherheitsbehörden diskutiert wird, sondern zunehmend als Bestandteil der Infrastrukturresilienz.
