GEAS-Reform, Abschiebungen

GEAS-Reform könnte Abschiebungen verzögern

03.09.2025 - 06:00:00

Das Gesetz zur Anpassung des Gemeinsamen EuropÀischen Asylsystems (GEAS) könnte die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erheblich verzögern.

Das geht aus einer internen Stellungnahme des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hervor, ĂŒber die der "Focus" berichtet. Demnach fĂŒhre ein Konstruktionsfehler im Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Mehraufwand fĂŒr Behörden und Justiz. Das Ziel, die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu beschleunigen, werde "durch die Neuregelung konterkariert", so die Stellungnahme. Um jemanden abzuschieben, braucht es eine Abschiebungsandrohung.

Diese wird von der AuslĂ€nderbehörde ausgesprochen, wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde. Dagegen kann ein Asylbewerber Klage einreichen. Laut dem VGH liegt das Problem darin, dass der Gesetzentwurf aktuelle EU-Rechtsprechung ausblende. Demzufolge muss die AuslĂ€nderbehörde nach Abschluss des Verfahrens eine neue Abschiebeandrohung aussprechen. Dagegen kann der Asylbewerber erneut Rechtsschutz einlegen, wodurch sich das Verfahren verlĂ€ngern wĂŒrde. Zudem kritisiert der VGH, dass das Gesetz bei Klagen gegen Asylentscheidungen fĂŒr Verwaltungsgerichte eine Frist von sechs Monaten vorsieht. Dies sei "unrealistisch". Die tatsĂ€chliche Dauer betrage deutschlandweit im Durchschnitt 17,1 Monate. Welche Sanktionen die Nichteinhaltung der Frist nach sich ziehe, sei "unklar". Das Bundesinnenministerium, das fĂŒr das Gesetz zustĂ€ndig ist, hat sich auf Anfrage des Magazins nicht zu der Stellungnahme des VGH geĂ€ußert.

@ dts-nachrichtenagentur.de