GEAS-Reform könnte Abschiebungen verzögern
03.09.2025 - 06:00:00Diese wird von der AuslĂ€nderbehörde ausgesprochen, wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde. Dagegen kann ein Asylbewerber Klage einreichen. Laut dem VGH liegt das Problem darin, dass der Gesetzentwurf aktuelle EU-Rechtsprechung ausblende. Demzufolge muss die AuslĂ€nderbehörde nach Abschluss des Verfahrens eine neue Abschiebeandrohung aussprechen. Dagegen kann der Asylbewerber erneut Rechtsschutz einlegen, wodurch sich das Verfahren verlĂ€ngern wĂŒrde. Zudem kritisiert der VGH, dass das Gesetz bei Klagen gegen Asylentscheidungen fĂŒr Verwaltungsgerichte eine Frist von sechs Monaten vorsieht. Dies sei "unrealistisch". Die tatsĂ€chliche Dauer betrage deutschlandweit im Durchschnitt 17,1 Monate. Welche Sanktionen die Nichteinhaltung der Frist nach sich ziehe, sei "unklar". Das Bundesinnenministerium, das fĂŒr das Gesetz zustĂ€ndig ist, hat sich auf Anfrage des Magazins nicht zu der Stellungnahme des VGH geĂ€uĂert.


