DAV, Retaxfreiheit

DAV fordert Retaxfreiheit fĂŒr E-Rezepte bis Ende 2024

16.01.2024 - 14:47:50 | presseportal.de

Berlin - Seit Jahresbeginn hat die Anzahl der verordneten E-Rezepte deutlich zugenommen. Durch die neu hinzu gekommene E-Rezept-Pflicht fĂŒr Arztpraxen hat sich die Zahl der ausgestellten E-Verordnungen seit dem 1. Januar um rund 15 Millionen gesteigert. Einige Arztpraxen sind noch unsicher im Umgang mit dem neuen System, außerdem gibt es Probleme bei den Ă€rztlichen Signaturen und dem AusfĂŒllen von Freitextfeldern auf E-Rezepten. Anke RĂŒdinger, Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), zieht das folgende Fazit: "Der Anteil der E-Rezepte, die auf dem Verordnungsweg oder im Abgabeprozess komplett hĂ€ngenbleiben, ist minimal. Trotzdem gibt es noch zu oft Schwierigkeiten, die die Arbeit der Apothekenteams in Zeiten der Lieferengpass-Krise zusĂ€tzlich erschweren und die Versorgung der Patientinnen und Patienten verlangsamen."

DAV fordert Retaxfreiheit fĂŒr E-Rezepte bis Ende 2024 - Foto: presseportal.de
DAV fordert Retaxfreiheit fĂŒr E-Rezepte bis Ende 2024 - Foto: presseportal.de

"Wenn Ärzte fĂŒr die Signatur der Verordnungen beispielsweise die sogenannte Stapelsignatur verwenden, können die E-Rezepte teils erst mehrere Stunden nach dem Arztbesuch in der Apotheke abgerufen werden. Bei der Eintragung der Ă€rztlichen Berufsbezeichnung kommt es hĂ€ufig zu Fehlern in den DatensĂ€tzen der Verordnungen, die gegebenenfalls eine Neuausstellung erforderlich machen. Damit sich die Situation fĂŒr die Patientinnen und Patienten schnell verbessert, stehen wir derzeit sowohl mit dem Bundesgesundheitsministerium, der gematik, aber auch mit der KassenĂ€rztlichen Bundesvereinigung in Kontakt", so RĂŒdinger.

Ende vergangener Woche war bekannt geworden, dass zwei Allgemeine Ortskrankenkassen (AOKn) darauf verzichten, E-Rezepte, bei denen die Berufsbezeichnung fehlt oder unkorrekt angegeben ist, zu retaxieren, den Apotheken also die VergĂŒtung dafĂŒr zu streichen. RĂŒdinger dazu: "Es darf nicht passieren, dass die ohnehin schon wirtschaftlich unter Druck stehenden Apotheken auf ihr Honorar verzichten mĂŒssen, weil die Arztpraxen bei der Implementierung des E-Rezept-Systems fehlerhafte Verordnungen ausstellen. Wir begrĂŒĂŸen es daher sehr, dass zwei große Krankenkassen nun darauf verzichten, E-Rezepte in diesen FĂ€llen zu beanstanden." Die DAV-Vizechefin fordert nun: "Es wĂ€re sehr hilfreich, wenn sich das gesamte Krankenkassenlager dem anschließt und in der Startphase des E-Rezeptes gĂ€nzlich auf Retaxationen verzichtet. Eine solche Friedenspflicht sollte mindestens bis Ende 2024 andauern und verlĂ€ngert werden, wenn sich die Fehleranzahl bis zum Ende des Jahres nicht deutlich verringert hat."

Was die grundsĂ€tzliche StabilitĂ€t der Versorgung betrifft, zeigt sich RĂŒdinger zuversichtlich: "Schon in der Pandemie haben die Apotheken beispielsweise beim Aufbau von Testzentren, den Impfzertifikaten und der Herstellung von Desinfektionsmitteln gezeigt, wie flexibel und schnell sie auf NotstĂ€nde und SystemĂ€nderungen reagieren - auch beim E-Rezept zeigt sich, dass die Apotheken, teilweise allerdings mit großem Mehraufwand, die Arzneimittelversorgung trotz eines gesamten Systemumbruchs aufrechterhalten. Sollten sich einzelne Patientinnen und Patienten trotzdem noch unsicher fĂŒhlen, können sie ihren Arzt oder ihre Ärztin jederzeit nach einem Ausdruck des E-Rezeptes fragen - die Arztpraxen sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf Wunsch der Patientinnen und Patienten solche Ausdrucke zur VerfĂŒgung zu stellen."

Mehr Informationen unter www.abda.de

Pressekontakt:

Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, b.rohrer@abda.de

Christian Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. ApothekerverbĂ€nde ĂŒbermittelt durch news aktuell

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