Deutschland, Europa

Deutschland bereitet sich auf schÀrfere Asylregeln vor

27.03.2026 - 15:06:58 | dpa.de

Der Bundesrat hat grĂŒnes Licht gegeben fĂŒr schnellere Verfahren und SekundĂ€rmigrationszentren. Wie die EU-Asylregeln die Rechte von Schutzsuchenden verĂ€ndern und was das fĂŒr Deutschland bedeutet.

  • Die Abschiebehaft soll verhindern, dass Ausreisepflichtige vor einer geplanten RĂŒckfĂŒhrung untertauchen. (Archivbild) - Foto: Ulrich Perrey/dpa
    Die Abschiebehaft soll verhindern, dass Ausreisepflichtige vor einer geplanten RĂŒckfĂŒhrung untertauchen. (Archivbild) - Foto: Ulrich Perrey/dpa
  • Die Debatte im Bundesrat zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht fiel knapp aus. - Foto: Soeren Stache/dpa
    Die Debatte im Bundesrat zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen EuropÀischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht fiel knapp aus. - Foto: Soeren Stache/dpa
  • Viele Asylbewerber kommen ĂŒber das Mittelmeer und betreten in Griechenland, Spanien oder Italien erstmals europĂ€ischen Boden. (Archivbild) - Foto: Antonio Sempere/EUROPA PRESS/dpa
    Viele Asylbewerber kommen ĂŒber das Mittelmeer und betreten in Griechenland, Spanien oder Italien erstmals europĂ€ischen Boden. (Archivbild) - Foto: Antonio Sempere/EUROPA PRESS/dpa
Die Abschiebehaft soll verhindern, dass Ausreisepflichtige vor einer geplanten RĂŒckfĂŒhrung untertauchen. (Archivbild) - Foto: Ulrich Perrey/dpa Die Debatte im Bundesrat zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht fiel knapp aus. - Foto: Soeren Stache/dpa Viele Asylbewerber kommen ĂŒber das Mittelmeer und betreten in Griechenland, Spanien oder Italien erstmals europĂ€ischen Boden. (Archivbild) - Foto: Antonio Sempere/EUROPA PRESS/dpa

Die Umsetzung des verschĂ€rften europĂ€ischen Asylrechts in Deutschland ist beschlossene Sache. Der Bundesrat gab fĂŒr die dazu noch ausstehenden GesetzesĂ€nderungen grĂŒnes Licht. Die Reform des Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystems (GEAS) gilt europaweit ab dem 12. Juni. Kernpunkte sind verpflichtende IdentitĂ€tskontrollen bei Ankommenden an den EU-Außengrenzen. FĂŒr Menschen aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote sind AsylprĂŒfungen im Grenzverfahren vorgesehen.

Deutschland als Staat mitten in Europa ist von den Außengrenzverfahren lediglich mit Blick auf internationale FlughĂ€fen und SeehĂ€fen betroffen. Bei Ablehnung sollen die Asylbewerber gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.

Man sei den BundeslÀndern entgegengekommen und habe festgehalten, dass das Grenzverfahren als «gemeinsame Aufgabe von Bund und LÀndern angesehen wird», sagte Daniela Ludwig (CSU), parlamentarische StaatssekretÀrin im Bundesinnenministerium.

Maßnahmen gegen Weiterziehen innerhalb der EU

Verfahren fĂŒr Schutzsuchende, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, werden durch die Reform kĂŒrzer. Die Überstellung der Asylbewerber in den fĂŒr ihr Verfahren zustĂ€ndigen Staat wird lĂ€nger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht.

Die BundeslĂ€nder können SekundĂ€rmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht einrichten. Dort sollen Menschen untergebracht werden, die Deutschland verlassen sollen, weil ein anderes EU-Land fĂŒr ihr Verfahren verantwortlich ist. 

SolidaritĂ€tsmechanismus soll Staaten an Außengrenze helfen

Stark belasteten Staaten an den EU-Außengrenzen soll kĂŒnftig ein Teil der Asylsuchenden abgenommen werden. Deutschland muss zumindest 2026 ĂŒber diesen SolidaritĂ€tsmechanismus niemanden aufnehmen, weil in den vergangenen Jahren viele Asylbewerber und KriegsflĂŒchtlinge aus der Ukraine in die Bundesrepublik gekommen waren. Im Bundesrat gab es unter anderem Diskussion ĂŒber Regelungen, die minderjĂ€hrige GeflĂŒchtete betreffen.

Rechte Mehrheit bei Abstimmung im Europaparlament

Ein weiteres Projekt zur VerschĂ€rfung der EU-Asylpolitik hatte diese Woche die Fraktion von CDU und CSU im Europaparlament mit UnterstĂŒtzung rechter Parteien wie der AfD vorangetrieben. Die RĂŒckfĂŒhrungsverordnung sieht unter anderem vor, dass Menschen, die keinen Schutz erhalten und ausreisen mĂŒssen, lĂ€nger in Abschiebehaft genommen werden können.

Außerdem ermöglicht sie die Abschiebung von Asylsuchenden in sogenannte Return Hubs in Staaten außerhalb der EU. Deutschland bemĂŒht sich aktuell gemeinsam mit einigen anderen EU-Staaten um Vereinbarungen mit LĂ€ndern, die bereit wĂ€ren, auf ihrem Staatsgebiet solche RĂŒckkehrzentren einzurichten.

Abgelehnte Asylbewerber sollen zudem verpflichtet werden, aktiv an ihrer RĂŒckfĂŒhrung mitzuwirken. Migranten, die das verweigern, mĂŒssten demnach europaweit mit der KĂŒrzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder der Beschlagnahme der Reisedokumente rechnen.

ZusÀtzliche VerschÀrfung ohne Befassung im Bundestag

EU-Verordnungen treten, wenn sie zwischen dem EuropĂ€ischen Parlament, dem Rat der Mitgliedstaaten und der Kommission final abgestimmt sind, unmittelbar in Kraft – ohne Gesetzgebungsverfahren im Bundestag.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, GĂŒnter Krings (CDU), sagte, ihm fehle jedes VerstĂ€ndnis dafĂŒr, dass sich deutsche Sozialdemokraten im Europaparlament gegen die RĂŒckfĂŒhrungsverordnung positioniert hĂ€tten. «In Berlin die Migrationswende vereinbaren und sie in BrĂŒssel versuchen zu blockieren – das geht nicht.»

Binnengrenzkontrollen werden wohl noch eine Weile bleiben

Krings sagte weiter, die Umsetzung der GEAS-Reform sei wichtig, dennoch gelte: «Solange es noch eine illegale Weiterwanderung von Schutzsuchenden nach Deutschland gibt, bleibt der Schutz unserer nationalen Grenzen unverzichtbar.»

Auf Kritik an der VerlĂ€ngerung der deutschen Binnengrenzkontrollen – aktuell gelten sie an allen Landgrenzen bis September – hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mehrfach betont, Voraussetzung fĂŒr ein Ende dieser Kontrollen, die im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen sind, sei ein effektiver EU-Außengrenzschutz.

Schon jetzt kommen weniger Asylsuchende

Dobrindt hatte die in den vergangenen Jahren schrittweise ausgeweiteten Grenzkontrollen im Mai nach seinem Amtsantritt intensiviert und angeordnet, fortan auch Asylsuchende zurĂŒckzuweisen. Zuvor waren lediglich Menschen ohne Asylgesuch sowie AuslĂ€nder mit Wiedereinreisesperre zurĂŒckgewiesen worden. Ausnahmen von der neuen Regelung gelten fĂŒr vulnerable Gruppen wie etwa Schwangere, Kranke und Kinder.

Laut Bundesregierung hat die Bundespolizei im vergangenen Jahr 62.959 unerlaubte Einreisen festgestellt. Das entsprach einem RĂŒckgang um etwa 25 Prozent im Vergleich zu 2024. Knapp zwei Drittel der als unerlaubt eingereist festgestellten AuslĂ€nder wurden zurĂŒckgewiesen. Unter ihnen waren den Angaben zufolge 996 Menschen, die ein Schutzbegehren Ă€ußerten.

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