DiskontinuitÀtsprinzip, Bundestag

Alles auf Anfang: das DiskontinuitÀtsprinzip

05.12.2024 - 12:21:34

Der Bundestag ist zeitlich begrenzt gewÀhlt. Mit jeder Wahl wird seine Arbeit unterbrochen. Das ist so gewollt und geschieht auf mehrere Arten.

In der deutschen Politik steht jede Bundestagswahl fĂŒr einen Neustart, der als DiskontinuitĂ€t bezeichnet wird. Dahinter steckt die Idee, dass jeder Bundestag inhaltlich und organisatorisch unabhĂ€ngig arbeiten soll. Ganz gleich, ob es sich um eine regulĂ€re Wahl alle vier Jahre oder um eine Neuwahl handelt, endet die Wahlperiode mit dem Zusammentritt des neuen Bundestags. Das regelt Artikel 39 des Grundgesetzes. Diese DiskontinuitĂ€t wirkt sich auf drei Ebenen aus:

Personell verlieren alle Abgeordneten ihr Mandat, sofern sie nicht wiedergewÀhlt worden sind. 

Organisatorisch mĂŒssen sich Fraktionen und AusschĂŒsse neu aufstellen. Auch BundestagsprĂ€sidentin oder -prĂ€sident mĂŒssen neu gewĂ€hlt werden.

Sachlich verfallen alle GesetzesentwĂŒrfe und sonstige Vorlagen, die der alte Bundestag nicht mehr verabschiedet hat. Sollten diese Vorhaben weiterverfolgt werden, mĂŒssen sie den gesamten Gesetzgebungsprozess erneut durchlaufen. 

Das sogenannte DiskontinuitÀtsprinzip verlangt also einen Neubeginn. Ausgenommen davon sind lediglich Petitionen und Angelegenheiten der EuropÀischen Union.

@ dpa.de