BrĂŒssel gegen Tech-Riesen: EuGH urteilt zu Apple und Google
10.09.2024 - 08:32:27Vor dem höchsten europĂ€ischen Gericht geht es am Dienstag gleich fĂŒr zwei groĂe Technologiekonzerne um Milliarden. Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) entscheidet ĂŒber eine Wettbewerbsstrafe fĂŒr Google und ĂŒber Steuernachzahlungen von Apple. Hinter beiden Verfahren steht die EU-Kommission.
Missbraucht Google seine Marktmacht?
Im Fall von Google geht es um einen langwierigen Streit ĂŒber den Preisvergleichsdienst Google Shopping. Die EU-Kommission verhĂ€ngte gegen Google 2017 eine GeldbuĂe von 2,4 Milliarden Euro. Sie argumentierte, dass der Internetriese auf der Seite fĂŒr allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenĂŒber denen der Konkurrenten bevorzugte. Den Angaben zufolge prĂ€sentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.
Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst hĂ€ufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die BrĂŒsseler Behörde 2017. Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunĂ€chst erfolglos vor dem Gericht der EU und zogen daraufhin vor den ĂŒbergeordneten EuGH, der nun sein Urteil verkĂŒndet.
Die Aussichten sind nicht gut fĂŒr Google: Die GeneralanwĂ€ltin gab in ihren SchlussantrĂ€gen der EU-Kommission recht. Eine solche EinschĂ€tzung ist nicht bindend, das Gericht folgt ihr aber oft.Â
Apple droht RĂŒckschlag
Im Fall von Apple geht es um Steuernachzahlungen in Höhe von ursprĂŒnglich 13 Milliarden Euro - plus Zinsen. Die EU-Kommission hatte den iPhone-Hersteller 2016 aufgefordert, den Betrag zu zahlen, das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto. 2020 setzte sich Apple vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung fĂŒr nichtig erklĂ€rte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten, argumentierten die Richter.
GrundsĂ€tzlich soll in der EU ein freier Wettbewerb herrschen. Einzelne Mitgliedsstaaten dĂŒrfen diesen Wettbewerb nicht mit besonderen VergĂŒnstigungen fĂŒr einzelne Firmen verzerren. Besonders Irland und Luxemburg standen in der Vergangenheit wegen Steuerdeals in der Kritik. Die Kommission ging in Berufung beim EuGH, der nun sein Urteil verkĂŒndet.Â
Der Generalanwalt am EuGH kam zu dem Schluss, dass das Urteil des EU-Gerichts wegen einiger Fehler gekippt werden sollte. Anders als bei Google wĂ€re der Rechtsstreit hier nicht zwangslĂ€ufig beendet; das untergeordnete EU-Gericht mĂŒsste unter UmstĂ€nden erneut entscheiden. Der iPhone-Konzern betonte stets, dass die ErtrĂ€ge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.
Wegweisende FĂ€lle fĂŒr EU-Kommission
Sollten die Richter in beiden FĂ€llen den SchlussantrĂ€gen folgen, wĂ€re das ein groĂer Triumph fĂŒr die EU-Kommission und die scheidende Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. In BrĂŒssel wird seit Jahren darum gerungen, wie man Wettbewerbsverzerrungen der riesigen Tech-Konzerne verhindern kann. Neben Gesetzen wie dem Digital Markets Act (DMA), das die Dominanz von groĂen Online-Plattformen bekĂ€mpfen soll, ĂŒberzogen die WettbewerbshĂŒter der EU-Kommission etwa Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Strafen in einer Gesamthöhe von gut acht Milliarden Euro. Der Konzern verdaute diese mit seinem boomenden Online-WerbegeschĂ€ft allerdings schnell. Auch gegen bestimmte Steuerdeals zog die BrĂŒsseler Behörde immer wieder ins Feld. Nicht immer waren die MaĂnahmen erfolgreich, einige BeschlĂŒsse wurden von europĂ€ischen Gerichten kassiert.
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