Ex-Bundesrichter hĂ€lt Sachsens Wahlrecht fĂŒr verfassungswidrig
01.10.2024 - 13:09:51Die entsprechende Regelung im sĂ€chsischen Landtagswahlrecht stelle eine Durchbrechung der FĂŒnfprozentklausel dar, fĂŒr die jede Rechtfertigung fehle. NachrĂŒcken könne allenfalls ein Ersatzbewerber, der seinen Mandatsanspruch ebenfalls der Direktwahl (Erststimmenwahl) in demselben Wahlkreis verdankt. Rennert schlĂ€gt deshalb vor, dass jeder Wahlkreisbewerber bei der Landtagswahl mit einem Ersatzbewerber antritt, Ă€hnlich dem "running mate" (Vizekandidat) bei der US-PrĂ€sidentenwahl. Zweifel an der VerfassungsmĂ€Ăgikeit des sĂ€chsischen Wahlrechts wurden von Experten zuletzt auch hinsichtlich der Deckelung der Ausgleichsmandate geĂ€uĂert. In Sachsen, wie auch in Brandenburg, darf die Zahl der Ausgleichsmandate die Zahl der Ăberhangmandate nicht ĂŒbersteigen. Dadurch kann die proportionale Sitzzuteilung nach den Zweitstimmen deutlich verzerrt werden.


