Ex-Bundesrichter, Sachsens

Ex-Bundesrichter hĂ€lt Sachsens Wahlrecht fĂŒr verfassungswidrig

01.10.2024 - 13:09:51

Der frĂŒhere PrĂ€sident des Bundesverwaltungsgerichts, Klaus Rennert, hĂ€lt das sĂ€chsische Landtagswahlrecht fĂŒr verfassungswidrig.

Insbesondere die Grundmandatsklausel, die Parteien mit zwei oder mehr Direktmandaten von der FĂŒnfprozenthĂŒrde freistellt, verstoße gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl, schreibt Rennert in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwochausgabe) anlĂ€sslich der Konstituierung des Landtags. "WĂ€re sie als verfassungswidrig außer Anwendung gelassen worden, so hĂ€tten den Listenbewerbern der Linkspartei keine Sitze zugeteilt werden dĂŒrfen." Zum anderen sei es seiner Ansicht nach nicht tragbar, das Mandat des gewĂ€hlten Direktbewerbers der Freien WĂ€hler mit einem Listenbewerber seiner Partei nachzubesetzen, sollte dieser auf sein Mandat verzichten.

Die entsprechende Regelung im sĂ€chsischen Landtagswahlrecht stelle eine Durchbrechung der FĂŒnfprozentklausel dar, fĂŒr die jede Rechtfertigung fehle. NachrĂŒcken könne allenfalls ein Ersatzbewerber, der seinen Mandatsanspruch ebenfalls der Direktwahl (Erststimmenwahl) in demselben Wahlkreis verdankt. Rennert schlĂ€gt deshalb vor, dass jeder Wahlkreisbewerber bei der Landtagswahl mit einem Ersatzbewerber antritt, Ă€hnlich dem "running mate" (Vizekandidat) bei der US-PrĂ€sidentenwahl. Zweifel an der VerfassungsmĂ€ĂŸgikeit des sĂ€chsischen Wahlrechts wurden von Experten zuletzt auch hinsichtlich der Deckelung der Ausgleichsmandate geĂ€ußert. In Sachsen, wie auch in Brandenburg, darf die Zahl der Ausgleichsmandate die Zahl der Überhangmandate nicht ĂŒbersteigen. Dadurch kann die proportionale Sitzzuteilung nach den Zweitstimmen deutlich verzerrt werden.

@ dts-nachrichtenagentur.de