Palliativmediziner kritisiert Scheitern von Sterbehilfe-Neuregelung
06.07.2023 - 16:27:28"Der Bundestag hat sich davor gedrĂŒckt, die Sterbehilfe endlich verfassungskonform zu regeln", sagte der Professor fĂŒr Medizinethik an der UniversitĂ€t Lausanne (UNI) der "taz" (Freitagsausgabe). "Er ist eingeknickt vor dem Chor der Stimmen aus der Fundamentalopposition, die auf Zeit spielen wollen. Man rechnet damit, dass die Ărzteschaft weiterhin restriktiv mit dem Thema Suizidhilfe umgeht."
Das Problem dabei sei, dass es immer mehr Menschen gebe, die in ausweglosen LeidenszustĂ€nden diese Art der Sterbehilfe ernsthaft ins Auge fassten. "Sie werden allein gelassen, ebenso wie die vereinsmĂ€Ăigen Sterbehelfer und hilfswilligen Ărzte in ihrer Rechtsunsicherheit", beklagte Jox, der auch leitender Arzt der Abteilung Geriatrische Palliative Care am UniversitĂ€tsspital CHUV ist. GegenwĂ€rtig sei die Hilfe zur freiverantwortlichen Selbsttötung zwar erlaubt, aber das BetĂ€ubungsmittelgesetz mache es beinahe unmöglich, die dafĂŒr geeigneten Mittel auf legale und angemessene Weise zu erhalten. Jox sagte, es sei nicht zu erwarten, dass die Ărztekammern berufsrechtliche Regelungen wie in der Schweiz aufstellten. "Die Sterbehilfe-Vereine schalten und walten nach GutdĂŒnken, aber es gibt kaum Transparenz und Einheitlichkeit", so der Experte weiter. "Der Bundestag nimmt seine gesetzgeberische Aufgabe nicht wahr, wĂ€hrend um uns herum ein Land nach dem anderen Gesetze erlĂ€sst - erst Spanien, dann Ăsterreich, nun auch Portugal. Eine Regelung wĂ€re nicht ĂŒbereilt gewesen, sie ist ĂŒberfĂ€llig." Der Gesetzentwurf der Gruppe um die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr hĂ€tte Jox zufolge die nötige Regelung gebracht. "Dieser Entwurf hatte sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wirklich zu Herzen genommen", sagte er. Man habe erkennen können, dass dabei Sachverstand und RealitĂ€tsnĂ€he im Spiel gewesen seien. "Der Gesetzentwurf begann nicht mit Strafen und Sanktionen, sondern mit der Formulierung von Rechten: dem Recht des BĂŒrgers auf Hilfe zur Selbsttötung und dem Recht des Anderen, diese Hilfe zu gewĂ€hren." SorgfĂ€ltig seien darin Regeln formuliert worden, um eine freie, selbstbestimmte, wohlerwogene Entscheidung sicherzustellen. Als weiteren wichtigen Punkt dieses Entwurfs nannte Jox die Beratung, die hier "nicht als ideologische HĂŒrde, sondern als ergebnisoffene UnterstĂŒtzung verstanden wurde".
dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH


