Nachrichtendienste, Verfassungsschutz

Nachrichtendienste: Bäcker warnt vor Verfassungsschutz-Eingriffen

Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Der Rechtswissenschaftler Matthias Bäcker warnt vor weitreichenden geheimen Eingriffsmöglichkeiten des Verfassungsschutzes im Inland. Ein weiterer Sachverständiger verteidigt die Reform grundsätzlich, sieht aber Verbesserungsbedarf bei der Kontrolle.

Streit um Verfassungsschutz-Befugnisse

  • Matthias Bäcker kritisiert geplante geheime operative Tätigkeiten des Verfassungsschutzes im Inland.
  • Der Rechtswissenschaftler äußerte sich zur Reform im parlamentarischen Verfahren.
  • Jan-Hendrik Dietrich hält den Anwendungsbereich für klein und fordert zugleich stärkere unabhängige Kontrolle.
Logo von BND (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Experten streiten über neue Verfassungsschutz-Befugnisse

Der Rechtswissenschaftler Matthias Bäcker hat erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der geplanten Reform der Nachrichtendienste geäußert. Nach seiner Einschätzung könnte der Verfassungsschutz künftig im Inland geheim operativ tätig werden und bereits bei vagen Bedrohungslagen eingreifen.

Bäcker warnt vor weitreichenden Eingriffen

Mit Blick auf das derzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche Gesetzespaket sagte Bäcker der „Rheinischen Post“: „Der dickste Hund dabei ist, dass der Verfassungsschutz auch im Inland geheim operativ tätig werden darf.“

Die vorgesehenen Eingriffsmöglichkeiten ließen sich „unbegrenzt weit auslegen - vom Zugriff auf physische Sachen über Informationen bis hin zu sozialen Beziehungen“, sagte der Rechtswissenschaftler von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Heimliche Eingriffe in Eigentum oder Verhaltensfreiheit seien mit einer rechtsstaatlichen Ordnung aus seiner Sicht nicht vereinbar.

Parlamentarische Anhörung im Mittelpunkt

Bäcker wurde im Bundestag als Sachverständiger zu der Reform angehört. Er betonte, eine konkrete Tat müsse für die geplanten Maßnahmen noch nicht absehbar sein; vage Bedrohungslagen könnten genügen.

Dietrich verteidigt Reformansatz

Der Rechtswissenschaftler Jan-Hendrik Dietrich von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung bewertete die Kritik zurückhaltender. Die geplanten Schutzmaßnahmen würden „in populistischer Weise als Instrumente einer `Geheimpolizei`“ kritisiert, sagte auch er als Sachverständiger im Bundestag.

Bei genauer Betrachtung sei der Anwendungsbereich sehr klein, während hohe gesetzliche Anforderungen die Maßnahmen begrenzten. Nachrichtendienste sollten angesichts der Vielzahl von Bedrohungen moderne Befugnisse erhalten, damit der deutsche Staat handlungsfähig bleibe.

Kontrolle bleibt Streitpunkt

Dietrich forderte zugleich eine Stärkung der unabhängigen Kontrolle der Behörden. Der Regierungsentwurf habe dabei noch Optimierungspotenzial.

Die geplante Reform der Nachrichtendienste berührt einen zentralen Zielkonflikt des deutschen Sicherheitsrechts: Nachrichtendienste sollen Bedrohungen früh erkennen, dürfen dabei aber nicht selbst zu Akteuren mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Verfassungsschutz künftig im Inland geheim operativ tätig werden kann und wie eng solche Maßnahmen gesetzlich begrenzt werden.

Matthias Bäcker bewertet den vorgesehenen Anwendungsbereich als besonders weit. Nach seiner Darstellung könnten Eingriffe bereits bei vagen Bedrohungslagen ansetzen, also bevor eine konkrete Straftat absehbar ist. Das verschiebt die staatliche Intervention zeitlich nach vorn und erhöht die Bedeutung klarer Tatbestände, eines Richtervorbehalts sowie einer wirksamen nachträglichen Kontrolle.

Kontrolle entscheidet über die Reichweite

Jan-Hendrik Dietrich stellt dem entgegen, dass die Schutzmaßnahmen nur in einem kleinen Anwendungsbereich greifen und gesetzlichen Anforderungen unterliegen sollen. Zugleich sieht auch er beim Entwurf Verbesserungsbedarf bei der unabhängigen Kontrolle. Damit zeichnet sich der entscheidende Prüfstein des parlamentarischen Verfahrens ab: Nicht nur die neuen Befugnisse selbst, sondern auch ihre konkrete Begrenzung, Dokumentation und Überprüfung werden über die rechtsstaatliche Tragfähigkeit der Reform bestimmen.

Für Bürger bedeutet die Debatte vor allem eine mögliche Ausweitung staatlicher Beobachtung im Vorfeld konkreter Taten. Für den Gesetzgeber steht dagegen die Aufgabe im Vordergrund, Sicherheitsbehörden angesichts moderner Bedrohungen handlungsfähig zu halten, ohne unbestimmte Eingriffsmöglichkeiten zu schaffen.

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