GKV-Spitzenverband, Grundsicherung

Grundsicherung: GKV hÀlt Klage wegen 10 Milliarden Euro aufrecht

Veröffentlicht am: 24.10.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Der Verband kritisiert, dass gesetzlich Versicherte weiterhin fĂŒr eine staatliche Aufgabe mitzahlen. Die geplante höhere Bundesbeteiligung reicht nach seiner EinschĂ€tzung nicht aus, weil zugleich der regulĂ€re Zuschuss zum Gesundheitsfonds gekĂŒrzt wird.

Finanzierung der Grundsicherung bleibt offen

  • Der GKV-Spitzenverband hĂ€lt die Klage von 79 Krankenkassen gegen den Bund aufrecht.
  • Oliver Blatt beziffert die weiterhin fehlenden Mittel auf rund zehn Milliarden Euro jĂ€hrlich.
  • Ab 2031 soll der Bund zwei Milliarden Euro mehr als 2026 zahlen, wĂ€hrend der regulĂ€re Zuschuss zum Gesundheitsfonds sinkt.
  • Der Verband fordert die vollstĂ€ndige Erstattung der Gesundheitskosten fĂŒr GrundsicherungsempfĂ€nger.
GKV-Spitzenverband (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

GKV-Spitzenverband hÀlt Klage gegen Bund aufrecht

Der GKV-Spitzenverband hÀlt an seiner Klage gegen den Bund wegen der Gesundheitskosten von GrundsicherungsempfÀngern fest. Vorstandsvorsitzender Oliver Blatt sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, es fehlten weiterhin rund zehn Milliarden Euro pro Jahr.

ZusĂ€tzliche Bundesmittel gleichen KĂŒrzung nicht aus

Der Verband begrĂŒĂŸt zwar, dass der Bund das Problem mit einer höheren Beteiligung angehen will. Nach Darstellung von Blatt werde jedoch zugleich an anderer Stelle bei der notwendigen Bundesbeteiligung gekĂŒrzt.

„Das ist ungerecht. Deshalb werden wir die Klage auch aufrechterhalten“, sagte der GKV-Chef. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen nach ihrer Auffassung einen erheblichen Teil der Gesundheitskosten fĂŒr GrundsicherungsempfĂ€nger, obwohl es sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.

79 Krankenkassen an Klage beteiligt

Der GKV-Spitzenverband hatte fĂŒr 79 Krankenkassen Klage eingereicht. Im Februar wurden die KlagebegrĂŒndungen bei Gericht vorgelegt.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht eine schrittweise Erhöhung der Bundesbeteiligung fĂŒr GrundsicherungsempfĂ€nger vor. Ab 2031 soll der Bund dafĂŒr jĂ€hrlich zwei Milliarden Euro mehr zahlen als 2026.

Verband fordert vollstÀndige Kostenerstattung

Gleichzeitig soll der regulĂ€re Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds gekĂŒrzt werden. Blatt fordert deshalb eine vollstĂ€ndige Übernahme der Kosten durch den Bund.

„Die Krankenkassen organisieren zwar die Versorgung, aber wenn der Bund die Kosten nicht vollstĂ€ndig finanziert, bleiben die Beitragszahler auf rund zehn Milliarden Euro Ausgaben fĂŒr eine Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge sitzen“, sagte er. Der Verband wolle deshalb die volle Summe vom Bund erstattet bekommen.

Die Auseinandersetzung betrifft eine strukturelle FinanzierungslĂŒcke in der gesetzlichen Krankenversicherung. FĂŒr EmpfĂ€nger von Grundsicherung ĂŒbernimmt der Bund die Gesundheitskosten bislang nicht vollstĂ€ndig; dadurch verbleibt ein Teil der Ausgaben bei den Krankenkassen und wird letztlich ĂŒber die Beitragsgemeinschaft mitfinanziert.

Der Streit ist deshalb mehr als eine reine Verteilungsfrage zwischen Staat und Sozialversicherung. Die Krankenkassen argumentieren, dass Leistungen fĂŒr eine staatliche FĂŒrsorgeaufgabe aus Steuermitteln bezahlt werden mĂŒssten. Werden diese Kosten dagegen ĂŒber BeitrĂ€ge finanziert, belastet das Arbeitnehmer und Arbeitgeber und erhöht den Druck auf die BeitragssĂ€tze.

Bundesbeteiligung bleibt umstritten

Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht zwar zusĂ€tzliche Bundesmittel fĂŒr GrundsicherungsempfĂ€nger vor. Nach der dts-Meldung wird dieser Schritt jedoch durch eine KĂŒrzung des regulĂ€ren Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds begleitet. Damit verschiebt sich die Finanzierung aus Sicht des GKV-Spitzenverbands lediglich, statt die gesamte LĂŒcke zu schließen.

FĂŒr Versicherte kann der Konflikt mittelbar ĂŒber steigende ZusatzbeitrĂ€ge relevant werden. Die Klage von 79 Krankenkassen soll klĂ€ren, ob der Bund die Kosten vollstĂ€ndig ĂŒbernehmen muss. Eine politische Lösung mĂŒsste daher sowohl die Haushaltsbelastung des Bundes als auch die Beitragswirkungen fĂŒr die gesetzlich Versicherten berĂŒcksichtigen.

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