Gaza-Krieg: Sands lehnt Genozid-Etikett für Verbrechen ab
Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDer Völkerrechtler und diesjährige Friedenspreisträger Philippe Sands sieht im Gazastreifen begangene Verbrechen, lehnt eine abschließende Einordnung als Genozid derzeit aber ab. „Was mir klar erscheint: In Gaza wurden Verbrechen begangen. Ich bin nur nicht in der Lage, ihnen bereits ein endgültiges juristisches Etikett zu geben“, sagte Sands den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.
Sands verweist auf Gerichte
Sands vertritt vor internationalen Gerichten verschiedene Staaten in Verfahren wegen Völkermords. Am 11. Oktober soll er mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet werden.
Der Jurist vertritt derzeit Gambia in dem Verfahren gegen Myanmar vor dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen. Gambia wirft der Regierung Myanmars einen Genozid an den Rohingya vor. Das anstehende Urteil könne das erste sein, in dem ein Staat für einen Genozid verantwortlich gemacht werde, sagte Sands.
Bedeutung für Verfahren gegen Israel
Das Urteil werde auch für Südafrikas Klage gegen Israel wegen des Vorwurfs des Völkermords große Bedeutung haben. Südafrika hat Israel vor dem Internationalen Gerichtshof wegen Genozids verklagt.
Mit Blick auf die Hamas-Massaker, die den Gazakrieg vor drei Jahren auslösten, sagte Sands: „Es gab Völkerrechtsbrüche am 7. Oktober 2023.“ Israel sei Selbstverteidigung zugestanden. „Israel hat wie jeder andere Staat das Recht, sich gegen solche Angriffe zu verteidigen.“
Kritik an doppelten Standards
Aus diesem Recht folge jedoch nicht, „dass es tun konnte, was immer es wollte“. Ob im Gazakrieg konkrete Regeln des Völkerrechts verletzt worden seien, müssten Gerichte entscheiden.
Hinter Südafrikas Klage steckten nach Einschätzung von Sands auch doppelte Standards. Südafrika klage gegen Israel, lade aber zugleich Wladimir Putin oder Sergej Lawrow ein, obwohl Russland gezielt Zivilisten angreife. „Doppelmoral gibt es überall“, sagte Sands.
Auch der Ukraine warf der Völkerrechtler widersprüchliches Verhalten vor. Sie werde von Russland angegriffen, versuche aber zugleich, sich mit den USA zu arrangieren, obwohl Washington selbst ausländische Regierungsvertreter entführt und den Iran angegriffen habe, was ebenfalls völkerrechtswidrig sei.
Die juristische Einordnung des Gaza-Kriegs berührt mehrere voneinander zu unterscheidende Tatbestände des humanitären Völkerrechts. Der Begriff Genozid setzt neben grundlegenden verbotenen Handlungen insbesondere den Nachweis voraus, dass eine geschützte nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zerstört werden soll. Ob diese besondere Vernichtungsabsicht vorliegt, müssen Gerichte anhand von Beweisen, staatlichen Entscheidungen, militärischem Vorgehen und öffentlichen Äußerungen bewerten.
Sands’ Position trennt dabei die Feststellung möglicher Völkerrechtsverbrechen von ihrer endgültigen rechtlichen Qualifikation. Auch wenn Angriffe auf Zivilisten, Vertreibung, das Vorenthalten von Hilfe oder unverhältnismäßige Gewalt jeweils eigene rechtliche Prüfungen auslösen können, folgt daraus nicht automatisch der Nachweis eines Genozids. Für die Bewertung sind außerdem die unterschiedlichen Zuständigkeiten internationaler Gerichte und die jeweiligen Beweismaßstäbe entscheidend.
Verfahren mit weitreichender Bedeutung
Besondere Bedeutung haben die Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof. Südafrika wirft Israel einen Verstoß gegen die Genozid-Konvention vor; der Gerichtshof hat in diesem Verfahren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet, ohne damit ein abschließendes Urteil über die Genozidfrage zu fällen. Das Verfahren Gambias gegen Myanmar betrifft die Verantwortung Myanmars für den Umgang mit den Rohingya und gilt als weiterer zentraler Test für die staatliche Verantwortlichkeit nach der Genozid-Konvention.
Für die öffentliche Debatte bedeutet die Aussage von Sands vor allem eine Mahnung zur juristischen Präzision: Politische Bewertungen und moralische Verurteilungen ersetzen keine gerichtliche Beweisaufnahme. Zugleich schließt die Ablehnung eines endgültigen Genozid-Etiketts weder die Prüfung anderer schwerer Völkerrechtsverstöße noch individuelle strafrechtliche Verantwortung aus.
