Bundeswehrverband fürchtet negative Folgen von Reservistengesetz
30.06.2026 - 16:10:49 | dts-nachrichtenagentur.deScheidet ein Soldat aus der Bundeswehr aus und wird zum Reservisten, galt bislang die sogenannte doppelte Freiwilligkeit: Für die regelmäßigen Reserveübungen müssen sowohl der Reservist als auch sein ziviler Arbeitgeber zustimmen. Mit dem Gesetzentwurf zum neuen "Reservestärkungsgesetz" soll das jetzt geändert werden. Nur wenn ein Reservist "weniger als sechs Monate Freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement geleistet" hat, so heißt es darin, könne er nicht verpflichtend zu Wehrübungen herangezogen werden.
Für alle, die länger gedient haben, wird es eine gestaffelte Pflicht geben: Bei weniger als einem Jahr Wehrdienst kann ein Reservist bis zu seinem 45. Lebensjahr für Übungen herangezogen werden. Die Dauer "der einzelnen Reservedienstleistung darf drei Wochen pro Jahr nicht überschreiten", so der Entwurf. Bei über einem Jahr bis zu vier Jahren Wehrdienst kann ein Reservist bis zum 65. Lebensjahr zu Übungen verpflichtet werden, für maximal vier Wochen im Jahr. Bei bis zu 13 Jahren Arbeit als Soldat dürfen es sechs Wochen im Jahr sein, bei noch länger gedienten Soldaten zwölf Wochen pro Jahr. Das sind die gesetzlichen Höchstgrenzen.
In der Praxis, so heißt es im Ressort, gehe es um etwa zwei Wochen Übung alle ein bis zwei Jahre. Die Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten für diesen verpflichtend angeordneten Reservedienst freistellen.
