Deutsche Bahn: Gericht kippt Wettbewerbsklausel der Netzagentur fĂŒr Fernverkehr
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 12:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln doch nicht mindestens ein Viertel der KapazitÀten freirÀumen.
Gericht kippt Wettbewerbsklausel
Das Gericht erklĂ€rte einen Beschluss der Bundesnetzagentur fĂŒr rechtswidrig, der den Schienennetzbetreiber DB InfraGO zu einer Wettbewerbsklausel verpflichtet hatte. Die Entscheidung im Eilverfahren kann nicht angefochten werden.
Hintergrund ist der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo im deutschen Fernverkehr ab 2028. Italo hatte bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die Vergabe der ohnehin begrenzten SchienenkapazitĂ€ten eingelegt und bessere Rahmenbedingungen fĂŒr neue Wettbewerber verlangt.
Vorgabe der Netzagentur
Die Bundesnetzagentur hatte am 17. Juli entschieden, dass die Infrastrukturtochter der Deutschen Bahn kĂŒnftig 25 bis 40 Prozent der KapazitĂ€ten an Wettbewerber vergeben muss. Die Regelung sollte fĂŒr stark ausgelastete Korridore mit festgelegten KapazitĂ€tsobergrenzen gelten, unter anderem fĂŒr geplante EngpĂ€sse an den Knoten MĂŒnchen und Frankfurt.
Die Deutsche Bahn ging gegen den Beschluss in einem Eilverfahren vor. Sie argumentierte, die Vorgabe werde die Zahl der Konflikte um die Nutzung bestimmter Trassen und Zeitfenster deutlich erhöhen. Daraus entstĂŒnden rechtliche und praktische Probleme bei der Bewirtschaftung der KapazitĂ€ten durch die InfraGO.
Rechtliche BegrĂŒndung
Nach Auffassung des Gerichts sehen weder das europÀische Recht noch das nationale Eisenbahnregulierungsrecht eine Verpflichtung des Schienenwegebetreibers vor, eine Wettbewerberklausel in seine Nutzungsbedingungen aufzunehmen.
AuĂerdem sei die Klausel ungeeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen. Damit ist die feste Vorgabe fĂŒr die KapazitĂ€tsvergabe vorerst vom Tisch.
KapazitĂ€tskonflikt auf ĂŒberlasteten Strecken
Der Beschluss betrifft einen strukturellen Engpass des deutschen Bahnsystems: Auf stark ausgelasteten Korridoren konkurrieren Fern-, Regional- und GĂŒterverkehr um dieselben Trassen. Die DB InfraGO muss dabei nicht nur bestehende Verbindungen organisieren, sondern auch den Zustand des Netzes verbessern und geplante Sanierungen umsetzen.
Die nun aufgehobene Wettbewerbsklausel sollte den Zugang neuer Anbieter erleichtern. FĂŒr Italo ist das besonders relevant, weil der angekĂŒndigte Markteintritt ab 2028 auf verfĂŒgbare und fahrgastattraktive Zeitfenster angewiesen ist. Ohne eine feste Quote bleibt die Vergabe stĂ€rker von der konkreten KapazitĂ€t, den Priorisierungsregeln und möglichen Konflikten zwischen Zuganmeldungen abhĂ€ngig.
Folgen fĂŒr Wettbewerb und FahrgĂ€ste
Mehr Wettbewerb im Fernverkehr könnte langfristig zusĂ€tzliche Verbindungen, alternative Tarife und neue Direktverbindungen bringen. Der Gerichtsbeschluss beendet dieses Ziel nicht, nimmt der Bundesnetzagentur aber das konkrete Instrument einer pauschalen Wettbewerberklausel. Welche rechtssichere Regelung an ihre Stelle treten kann, ist damit fĂŒr die weitere Planung entscheidend.
FĂŒr Reisende sind die Auswirkungen zunĂ€chst indirekt. Kurzfristig Ă€ndert sich an bestehenden FahrplĂ€nen nichts. Mittelfristig hĂ€ngt das Angebot neuer Anbieter davon ab, ob zusĂ€tzliche KapazitĂ€ten geschaffen werden, wie Baustellen eingeplant werden und ob die Regulierung den Zugang zum Netz mit den Anforderungen eines stabilen Takts fĂŒr alle Verkehrsarten vereinbaren kann.
