AOK fĂŒr stĂ€rkere Spezialisierung von Kliniken
24.04.2024 - 16:40:03"Nach wie vor werden viel zu viele Patientinnen und Patienten in Kliniken behandelt, die technisch und personell nicht adĂ€quat dafĂŒr ausgestattet sind", sagte die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, am Mittwoch. Eine qualitĂ€tsorientierte Konzentration von Krankenhausleistungen in Verbindung mit einem vernĂŒnftigen Finanzierungssystem werde daher dringend benötigt.
Laut einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) wurden 2022 zum Beispiel bei Brustkrebs in 95 an der Versorgung beteiligten KrankenhÀusern weniger als 25 FÀlle operiert. Das bedeute, dass etwa alle zwei Wochen ein solcher Eingriff gemacht worden sei. Bei solchen Fallzahlen könne man nicht davon ausgehen, dass es dort ein routiniertes Behandlungsteam oder eingespielte Prozessketten gebe. Regional gebe es deutliche Unterschiede. So habe in Sachsen-Anhalt 2022 jede vierte Brustkrebs-OP in einer nicht speziell zertifizierten Klinik stattgefunden, in Berlin seien dies nur 0,2 Prozent gewesen.
Eine 2024 neu eingefĂŒhrte Mindestmenge fĂŒr Brustkrebs-OPs werde sicherlich Fortschritte bringen, erlĂ€uterte das Institut. Der Konzentrationsprozess mĂŒsse aber gerade bei Krebsbehandlungen dringend beschleunigt werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wies ebenfalls darauf hin, dass seit 2004 eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss von Ărzten, Kassen und Kliniken verabschiedete Mindestmenge von 50 Brustkrebs-OPs im Jahr gelte, die 2025 auf 100 steige. Es gebe also schon in diesem Jahr keine Standorte mit Gelegenheitsversorgung mehr.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die geplante Krankenhausreform trotz bestehender Differenzen mit den LĂ€ndern vorantreiben. Die GesetzesplĂ€ne zielen darauf, die VergĂŒtung mit Pauschalen fĂŒr BehandlungsfĂ€lle zu Ă€ndern, um Kliniken von finanziellem Druck zu immer mehr FĂ€llen zu lösen. KĂŒnftig sollen sie 60 Prozent der VergĂŒtung allein schon fĂŒr das Vorhalten von Angeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen mit einheitlichen QualitĂ€tsvorgaben sein.
Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieĂ es am Mittwoch, man werde das Gesetz trotz zahlreicher Kritikpunkte aus den LĂ€ndern zum Schluss hinbekommen. Die Kritik sei nicht neu. In Ministeriumskreisen wurden WĂŒnsche nach weitgehenden Ausnahmen bei QualitĂ€tsanforderungen in den Leistungsgruppen zurĂŒckgewiesen - etwa bei vorgesehenen Mindestzahlen fĂŒr BehandlungsfĂ€lle oder FachĂ€rzte.

