Produktion/Absatz, Wettbewerb

Buschmann hĂ€lt lĂ€ngere Mietpreisbremse fĂŒr entscheidungsreif

17.07.2024 - 05:21:48

Die Ampel-Koalition hat sich im April zwar grundsĂ€tzlich auf eine VerlĂ€ngerung der Mietpreisbremse ĂŒber 2025 hinaus geeinigt, doch die GesetzesĂ€nderung kommt nicht voran.

An ihm liege es nicht, betont der fĂŒr Mietrecht zustĂ€ndige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gegenĂŒber der Deutschen Presse-Agentur. Er sagt: "Mein Entwurf fĂŒr die Mietpreisbremse ist lĂ€ngst fertiggestellt." Der Vorschlag liege dem Bundeskanzleramt seit Wochen vor. Was im Koalitionsvertrag von SPD, GrĂŒnen und FDP stehe und mit dem Bundeskanzler vereinbart sei, werde damit umgesetzt.

Die Mietpreisbremse sorgt in angespannten WohnungsmĂ€rkten dafĂŒr, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent ĂŒber der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete liegen darf. DarĂŒber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Buschmann hat einer VerlĂ€ngerung bis Ende 2029 zugestimmt.

LĂ€nder sollen Anwendung der Mietpreisbremse gut begrĂŒnden

"Es bleibt dabei, dass der Bund die Mietpreisbremse nicht vorschreibt", betont Buschmann. Wenn LĂ€nder die Mietpreisbremse zur Anwendung bringen wollten, mĂŒssten sie dies begrĂŒnden. DafĂŒr sollten kĂŒnftig etwas höhere Anforderungen gelten. Der FDP-Politiker sagt: "Das Bundesverfassungsgericht hat ja bereits entschieden: Die Mietpreisbremse greift in das verfassungsrechtlich geschĂŒtzte Eigentum von WohnungseigentĂŒmern ein." Dieser Eingriff wirke umso tiefer, je lĂ€nger die Mietpreisbremse gelte. Das mĂŒsse bei der neuerlichen VerlĂ€ngerung berĂŒcksichtigt werden. "Wenn es nach mir geht, dann können wir sofort die nĂ€chsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren machen", sagt er. Denn fĂŒr die LĂ€nder wĂ€re es wĂŒnschenswert, zĂŒgig Rechtssicherheit zu haben.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese kĂŒndigte im Mai an, beim Gesetzgebungsverfahren zur Mietpreisbremse darauf zu pochen, "dass wir diese auch wirksam ausgestalten". Konkret forderte er etwa eine Änderung der Regelung, dass sie bislang nicht fĂŒr Neubauten gilt, die ab Oktober 2014 erstmals genutzt wurden. Diese Ausnahme sollte von 2014 auf 2024 hochgesetzt werden, sagte er damals der "Rheinischen Post".

Zu weitreichenderen Änderungen sei er nicht bereit, lĂ€sst der Minister durchblicken. Dazu gehören wohl auch Überlegungen aus den Reihen der GrĂŒnen, die Kappungsgrenze abzusenken. Sie legt fest, wie schnell bei bestehenden VertrĂ€gen die Miete steigen darf. Aktuell gilt, dass sie binnen drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent angehoben werden kann, höchstens bis zur ortsĂŒblichen Vergleichsmiete. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sind maximal 15 Prozent Erhöhung innerhalb von drei Jahren erlaubt, maximal bis zur ortsĂŒblichen Vergleichsmiete.

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