Produktion/Absatz, Wettbewerb

Entwurf zur Mietpreisbremse ist beschlussreif

17.07.2024 - 15:35:14

Die Ampel-Koalition hat sich im April zwar grundsĂ€tzlich auf eine VerlĂ€ngerung der Mietpreisbremse ĂŒber 2025 hinaus geeinigt, doch die GesetzesĂ€nderung kommt nicht voran.

An ihm liege es nicht, sagte der fĂŒr Mietrecht zustĂ€ndige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) der Deutschen Presse-Agentur: "Mein Entwurf fĂŒr die Mietpreisbremse ist lĂ€ngst fertiggestellt." Der Vorschlag liege dem Bundeskanzleramt seit Wochen vor. Was im Koalitionsvertrag von SPD, GrĂŒnen und FDP stehe und mit dem Bundeskanzler vereinbart sei, werde damit umgesetzt.

SPD-Fraktionsvize fordert Nachbesserungen

Das sehen einige SPD-Politiker allerdings ganz anders. "In mehr als zweieinhalb Jahren hat Buschmann es nicht auf die Reihe bekommen, etwas gegen die steigenden Mieten in Deutschland zu tun", kritisierte Fraktionsvize Dirk Wiese. "Der Gesetzentwurf mag aus seiner Sicht fertig sein, aus unserer Sicht ist er das mitnichten."

Die Mietpreisbremse regelt in angespannten WohnungsmĂ€rkten, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent ĂŒber der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete liegen darf. FĂŒr Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen gilt diese Begrenzung der Mietpreise nicht.

Ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten angewandt wird, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Buschmann hat einer VerlĂ€ngerung bis Ende 2029 zugestimmt. Die BefĂŒrworter der Mietpreisbremse dringen nun darauf, dass die VerlĂ€ngerung auch schnell umgesetzt wird.

LĂ€nder sollen Anwendung der Mietpreisbremse gut begrĂŒnden

"Es bleibt dabei, dass der Bund die Mietpreisbremse nicht vorschreibt", sagte Buschmann. Wenn LĂ€nder die Mietpreisbremse zur Anwendung bringen wollten, mĂŒssten sie dies begrĂŒnden. DafĂŒr sollten kĂŒnftig etwas höhere Anforderungen gelten. Der FDP-Politiker fĂŒhrte aus: "Das Bundesverfassungsgericht hat ja bereits entschieden: Die Mietpreisbremse greift in das verfassungsrechtlich geschĂŒtzte Eigentum von WohnungseigentĂŒmern ein." Dieser Eingriff wirke umso tiefer, je lĂ€nger die Mietpreisbremse gelte. Das mĂŒsse bei der neuerlichen VerlĂ€ngerung berĂŒcksichtigt werden. "Wenn es nach mir geht, dann können wir sofort die nĂ€chsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren machen", sagte Buschmann. Denn fĂŒr die LĂ€nder wĂ€re es wĂŒnschenswert, zĂŒgig Rechtssicherheit zu haben.

Zu weitreichenderen Änderungen sei er nicht bereit, ließ der Minister durchblicken. Dazu gehören wohl auch Überlegungen aus den Reihen von SPD und GrĂŒnen, die Kappungsgrenze zu senken. Sie legt fest, wie schnell bei bestehenden VertrĂ€gen die Miete steigen darf. Aktuell gilt, dass sie binnen drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent angehoben werden kann, höchstens bis zur ortsĂŒblichen Vergleichsmiete. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sind maximal 15 Prozent Erhöhung innerhalb von drei Jahren erlaubt, maximal bis zur ortsĂŒblichen Vergleichsmiete.

Wiese möchte Anstieg von Bestandsmieten teils stÀrker begrenzen

Buschmanns Entwurf werfe "zentrale Leerstellen zum Mieterschutz auf, die fĂŒr uns nicht akzeptabel sind", sagter Wiese. Etwa zur Kappungsgrenze. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag: "In angespannten MĂ€rkten werden wir die Kappungsgrenze auf elf Prozent in drei Jahren absenken." Diese Absenkung sei Beschlusslage der Koalition "und keine GewĂ€hrung von Ministers Gnaden", findet Wiese. Die SPD-Fraktion forderte außerdem eine Regulierung des Markts fĂŒr möblierte Mietwohnungen und Kurzzeitmieten, um Umgehungen der Mietpreisbremse zu verhindern. Auch die Ausnahmeregelung fĂŒr Neubauten mĂŒsse angepasst werden.

Der SPD-Fraktionsvize sagt: "Wenn Buschmann nicht als Bremsminister in die Geschichte eingehen möchte, sollte er schnellstens ins Machen kommen." Die Zeit drÀnge, zumal die Mietpreisbremse in LÀndern wie Berlin schon im Juni 2025 auslaufe.

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