Prozesstag, Klette-Verteidiger

Prozesstag zwei: Klette-Verteidiger scheitern mit AntrÀgen

01.04.2025 - 14:08:39

Die AnwĂ€lte der mutmaßlichen RĂ€uberin Daniela Klette wollten den Prozess gegen die Ex-RAF-Terroristin platzen lassen oder zumindest verzögern. DafĂŒr sehen die Richter allerdings keine Grundlage.

Im Prozess gegen die frĂŒhere RAF-Terroristin Daniela Klette hat das Landgericht Verden mehrere AntrĂ€ge der Verteidigung abgelehnt. Eine Einstellung oder Unterbrechung des Verfahrens sowie die Aufhebung des Haftbefehls sind damit vom Tisch. Die 66-JĂ€hrige muss sich unter anderem wegen versuchten Mordes und 13 RaubĂŒberfĂ€llen verantworten.

Die Verteidigung hatte argumentiert, dass gegen Klette kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich sei. Allein das Ausmaß der Sicherheitsmaßnahmen weise Anzeichen eines Terrorismusverfahrens und damit einer Vorverurteilung auf, kritisierten die RechtsanwĂ€lte. Nach Auffassung der Richter ist jedoch allein wegen der Sicherheitsmaßnahmen eine Vorverurteilung Klettes nicht gegeben.

Wegen der Sicherheitsvorkehrungen wird nicht in Verden, sondern im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle verhandelt. Dort saß heute im Besucherbereich auch der frĂŒhere RAF-Terrorist Karl-Heinz Dellwo, der als Journalist zugelassen ist. Große Teile seiner langen Haftstrafe saß er in Celle ab.

Gericht: Verfahren losgelöst von RAF-Ermittlungen

Gegen Klette lÀuft auch ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft unter anderem wegen versuchten Mordes. Dabei geht es um AnschlÀge der linksterroristischen Roten Armee Fraktion (RAF) in den Jahren 1990 bis 1993. Die RAF erklÀrte im Jahr 1998 ihre Auflösung.

Die von der Staatsanwaltschaft Verden vorgeworfenen ÜberfĂ€lle auf Geldtransporter und EinkaufsmĂ€rkte ereigneten sich zwischen 1999 und 2016. Gemeinsam mit ihren noch flĂŒchtigen Komplizen Burkhard Garweg (56) und Ernst-Volker Staub (70) soll Klette mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben.

Beide Verfahren seien «juristisch völlig voneinander losgelöst», betonte der Richter Jens Niemeyer. «Die Verteidigung hat als erste im Rahmen der Hauptverhandlung BezĂŒge zur RAF gezogen.»

Verteidigung hÀtte seit Monaten Akten einsehen können

Alternativ hatten die AnwĂ€lte gefordert, den Prozess fĂŒr eine lĂ€ngere Zeit zu unterbrechen. Erst kurz vor Prozessbeginn hĂ€tten sie eine Festplatte und andere DatentrĂ€ger mit insgesamt 18 Terabyte zur VerfĂŒgung gestellt bekommen – der Umfang entspreche etwa zehn Millionen Aktenordnern.

Die Strafkammer wies auch diesen Antrag zurĂŒck. Ihre BegrĂŒndung: Die Verteidigung hĂ€tte schon in den vergangenen zehn Monaten Einsicht in diesen Teil der Akten nehmen können – und zwar beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen. Der Antrag auf AushĂ€ndigung einer Kopie dieser Daten sei erst kurz vor Prozessbeginn gestellt worden. Das Gericht lehnte es auch ab, ein von der Polizei verwendetes KI-Programm zur VerfĂŒgung zu stellen, da dies nur ein polizeiinternes Hilfsmittel sei.

Nach Auffassung der Richter ĂŒberwiegt das sogenannte Beschleunigungsgebot des Verfahrens, weil Klette schon seit Ende Februar 2024 in Untersuchungshaft sitzt.

@ dpa.de