Klette-Verteidigung scheitert mit mehreren AntrÀgen
01.04.2025 - 16:41:30Im Prozess gegen die frĂŒhere RAF-Terroristin Daniela Klette hat das Landgericht Verden eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt. «Die Kammer fĂŒhrt das Verfahren rechtskonform», betonte Richter Jens Niemeyer. Die Verteidigung hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, weil aus ihrer Sicht kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess wegen RaubĂŒberfĂ€llen gegen die 66-JĂ€hrige möglich ist.Â
Am zweiten Prozesstag richteten sich erneut alle Augen auf die Angeklagte, die zuvor jahrzehntelang im Untergrund lebte. Mit schwarzem Pullover und dunkelblauer Jeans bekleidet betrat Klette den Gerichtssaal, begrĂŒĂte ihre AnwĂ€lte und schaute neugierig in den Zuschauerraum. Dort winkte ihr auch der frĂŒhere RAF-Terrorist Karl-Heinz Dellwo zu, der lange Zeit in Celle im GefĂ€ngnis saĂ und fĂŒr den Prozess als Journalist zugelassen ist. Beide trennen zwei Glasscheiben, eine der SicherheitsmaĂnahmen.
Sonderbehandlung oder gebotene Vorsicht?
Die AnwĂ€lte kritisieren, dass allein das AusmaĂ der SicherheitsmaĂnahmen Anzeichen eines Terrorismusverfahrens aufweise. So wird unter anderem nicht in Verden, sondern im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle verhandelt. Die Verteidigung befĂŒrchtet eine Vorverurteilung ihrer Mandantin.
Die Staatsanwaltschaft wies den Vorwurf zurĂŒck. Bei den SicherheitsmaĂnahmen handele es sich «um keine Sonderbehandlung, sondern notwendige VorsichtsmaĂnahmen», sagte StaatsanwĂ€ltin Annette Marquardt. Immerhin seien noch zwei mutmaĂliche Komplizen auf der Flucht. Auch von einer Vorverurteilung könne keine Rede sein. «Hier geht es um Straftaten, die nichts mit Terrorismus zu tun haben.»
Gericht: Verfahren losgelöst von RAF-Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft wirft Klette vor, mit den ehemaligen RAF-Terroristen Burkhard Garweg (56) und Ernst-Volker Staub (70) Geldtransporter und SupermĂ€rkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ĂŒberfallen zu haben. Dabei sollen sie mehr als 2,7 Millionen Euro fĂŒr ihr Leben im Untergrund erbeutet haben.Â
UnabhÀngig davon ermittelt die Bundesanwaltschaft unter anderem wegen versuchten Mordes gegen Daniela Klette. Dabei geht es um AnschlÀge der linksterroristischen Roten Armee Fraktion (RAF) in den Jahren 1990 bis 1993. Die RAF erklÀrte im Jahr 1998 ihre Auflösung.
Beide Verfahren seien «juristisch völlig voneinander losgelöst», betonte auch Richter Jens Niemeyer. «Die Verteidigung hat als erste im Rahmen der Hauptverhandlung BezĂŒge zur RAF gezogen.» Das Gericht lehnte den Antrag der Verteidigung schlieĂlich ab.
Verteidigung hÀtte Akten seit Monaten einsehen können
Alternativ hatten die AnwĂ€lte gefordert, den Prozess fĂŒr eine lĂ€ngere Zeit zu unterbrechen. Erst kurz vor Prozessbeginn hĂ€tten sie eine Festplatte und andere DatentrĂ€ger mit 18 Terabyte Daten zur VerfĂŒgung gestellt bekommen â der Umfang entspreche etwa zehn Millionen Aktenordnern.
Die Strafkammer wies auch diesen Antrag zurĂŒck. Ihre BegrĂŒndung: Die Verteidigung hĂ€tte schon in den vergangenen zehn Monaten Einsicht in diesen Teil der Akten nehmen können â und zwar beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen. Der Antrag auf AushĂ€ndigung einer Kopie dieser Daten sei erst kurz vor Prozessbeginn gestellt worden.Â
Klette bleibt weiter in Untersuchungshaft
Auch wĂ€hrend des Verfahrens könne die Verteidigung noch AntrĂ€ge stellen, um Daten einzusehen. Das Gericht habe ohnehin jederzeit Zugang zu allen Dokumenten, sagte Richterin Fenna Meinke. «Die Akte ist entgegen der Ansicht der Verteidigung vollstĂ€ndig.» Das Gericht lehnte es auch ab, ein von der Polizei verwendetes KI-Programm zur VerfĂŒgung zu stellen, da dies nur ein polizeiinternes Hilfsmittel sei.Â
FĂŒr das Verfahren gelte das sogenannte Beschleunigungsgebot, fĂŒhrte das Gericht weiter aus. Klette sitzt seit ihrer Festnahme in Berlin im Februar 2024 in Untersuchungshaft, das Verfahren mĂŒsse deshalb möglichst schnell verhandelt werden. Die 66-JĂ€hrige stehe weiter unter dringendem Tatverdacht und könne deshalb nicht aus dem GefĂ€ngnis entlassen werden. Auch das hatten ihre AnwĂ€lte beantragt - ohne Erfolg.
Beweisaufnahme könnte sich weiter verzögern
Die Verteidigung möchte das nicht so hinnehmen und kĂŒndigte fĂŒr die nĂ€chste Verhandlung am 15. April Widerspruch und einen weiteren Antrag an. Die Beweisaufnahme könnte sich damit weiter verzögern. UrsprĂŒnglich sollten die ersten Zeugen zu einem Ăberfall auf einen Geldtransporter in Stuhr nahe Bremen gehört werden. Der Fall aus dem Jahr 2015 ist besonders brisant: Bei dem Ăberfall fielen SchĂŒsse, die Staatsanwaltschaft wertet die Tat auch als versuchten Mord.


