Gericht: BaumhĂ€user in Tesla-Protestcamp dĂŒrfen bleiben
19.03.2024 - 14:30:40
Das Potsdamer Verwaltungsgericht wies am Dienstag Auflagen der Polizei zurĂŒck. Gegen diese Entscheidung ist noch eine Revision beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Man sei der Auffassung, dass die zur BegrĂŒndung der Auflagen vom PolizeiprĂ€sidium vorgetragenen allgemeinen ErwĂ€gungen zu einer Unvereinbarkeit des Protestcamps einschlieĂlich der BaumhĂ€user mit naturschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften fĂŒr die versammlungsrechtlich gebotene Gefahrenprognose nicht ausreichten, so das Gericht zur BegrĂŒndung.
Auch habe sich die Behörde nicht im gebotenen MaĂe mit dem Umstand auseinandergesetzt, dass die Versammlungsfreiheit grundrechtlichen Schutz genieĂe, in den nur unter besonderen Bedingungen eingegriffen werden dĂŒrfe.
Daher sei durch das Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Auflagenbescheid wiederherzustellen, hieĂ es. Klima-Aktivisten wollen mit dem Protestcamp erreichen, dass die geplante Erweiterung des Tesla-Werks gestoppt wird. Konkret soll die Rodung eines WaldstĂŒcks verhindert werden. Auch viele BĂŒrger hatten sich vor Ort zuletzt gegen die Erweiterung ausgesprochen. Die Behörden hatten in der vergangenen Woche neue Auflagen fĂŒr die Aktivisten verhĂ€ngt, wobei unter anderem BaumhĂ€user und Hochsitze bis Montag abgebaut werden sollten. Auf Grundlage des Eilantrags hatte das Verwaltungsgericht diese Auflagen aber bereits gestoppt. Das Camp selbst ist vorerst bis zum 21. MĂ€rz genehmigt.


