Was die Rundfunkreform bedeuten wĂŒrde
27.09.2024 - 11:55:48Dazu passen die LĂ€nder zahlreiche StaatsvertrĂ€ge an, in denen sie festlegen, was ARD, ZDF und Deutschlandradio leisten sollen. Sie legen darin die grobe Struktur der HĂ€user fest, sie dĂŒrfen aber nicht bei redaktionellen Fragen bei Sendungen mitsprechen - das ist verfassungsrechtlich durch die Rundfunkfreiheit geschĂŒtzt. Ein vorlĂ€ufiger Entwurf geht nun in eine Anhörungsphase. Perspektivisch könnte nach LĂ€nderangaben die Reform im Sommer 2025 in Kraft treten. Was bedeutet das - Stand jetzt - fĂŒr die TV-Zuschauer und die Hörer der Radioprogramme?
Hauptprogramme von ARD und ZDF
Hier ist keine VerĂ€nderung geplant. Die LĂ€nder beauftragen je ein bundesweites TV-Hauptprogramm bei der ARD - Erstes Deutsches Fernsehen (Das Erste) - und beim ZDF - Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Hinzu kommen Regionalfernsehprogramme der ARD-HĂ€user Bayerischer Rundfunk (BR), Hessischer Rundfunk (HR), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), SĂŒdwestrundfunk (SWR), SaarlĂ€ndischer Rundfunk (SR) und Westdeutscher Rundfunk (WDR).
Nachrichtensender
Neben den Hauptprogrammen von ARD und ZDF gibt es kleinere Sender - einige werden auch Spartensender genannt, weil sie sich auf einen bestimmten Bereich konzentrieren. Die LĂ€nder planen hier eine Reduzierung, die auch das Nachrichtenangebot betreffen könnte. Die LĂ€nder wollen, dass es kĂŒnftig ein oder zwei Angebote mit den Schwerpunkten Information, Bildung und Dokumentation gibt. Allerdings steht die Zahlenangabe noch in einer Klammer. Die LĂ€nder erlĂ€utern dazu: Mit Tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo gebe es vier lineare SpartenkanĂ€le mit dem genannten Schwerpunkt. Die Ressourcen sollen kĂŒnftig in weniger Angeboten gebĂŒndelt werden. Was genau reduziert werden soll, bleibt offen. Von der Rundfunkkommission der LĂ€nder hieĂ es, dass die konkrete Ausgestaltung die Sender selbst treffen können. Dabei kann ein Angebot eines TV-Kanals ins Internet ĂŒberfĂŒhrt werden oder auch ganz wegfallen.
3sat und Arte
Unter einem Kulturangebot listen die LĂ€nder auch weiterhin die TV-Sender 3sat und Arte auf. Allerdings fĂŒgen sie hinzu: In Abstimmung mit den beteiligten öffentlich-rechtlichen europĂ€ischen Veranstaltern sollen die Inhalte von 3sat "teilweise oder vollstĂ€ndig" in das Arte-Programm und dessen Digitalangebote "ĂŒberfĂŒhrt werden". Eine Verpflichtung bestehe nicht, heiĂt es in den Anmerkungen der LĂ€nder zur Reform.
Angebot fĂŒr die JĂŒngeren
Auch bei den Angeboten fĂŒr JĂŒngere wollen die LĂ€nder die Zahl reduzieren. Bislang listen sie in dem Bereich der bundesweiten jĂŒngeren Angebote den Kindersender KiKA, das Internet-Angebot funk und die TV-Sender ZDFneo und ARD One auf. Eine ZusammenfĂŒhrung in einem einzigen Angebot erscheint den LĂ€ndern laut Anmerkungen im Reformentwurf fĂŒr nicht sachgerecht, daher wollen sie an der EigenstĂ€ndigkeit von Angeboten festhalten. Allerdings: "GegenĂŒber dem Status Quo wird die Anzahl jedoch reduziert." In den Anmerkungen ist die Rede von zwei/drei verbleibenden Angeboten. Konkrete Namen sind nicht genannt.
Radioprogramme
Die Anzahl der regionalen Hörfunkprogramme in der ARD soll von rund 70 Wellen auf 53 reduziert werden, wie die LĂ€nder erlĂ€utern. Als Grundwert nennen sie die Maximalzahl von vier terrestrisch verbreiteten Programmen je Rundfunkanstalt. ZusĂ€tzlich könne das Landesrecht aber die Regel vorsehen, dass ein ARD-Haus ein Hörfunkprogramm pro volle sechs Millionen Einwohner im Sendegebiet anbietet. Das ist vor allem fĂŒr BundeslĂ€nder mit hoher Bevölkerung interessant und auch fĂŒr ARD-HĂ€user, deren Sendegebiet in mehreren BundeslĂ€ndern liegt. Welche Programme wegfallen, steht noch nicht fest.
Deutschlandradio
Beim bundesweiten Deutschlandradio gibt es bei den beauftragten Programmen keine VerÀnderungen. Die LÀnder listen weiterhin die Programme "Deutschlandfunk", "Deutschlandfunk Kultur" und "Deutschlandfunk Nova" auf.

