Regierung will Mietpreisbremse verlÀngern - keine Mehrheit in Sicht
11.12.2024 - 12:56:11 | dts-nachrichtenagentur.deBislang sind diese Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen. Mieter und Vermieter brĂ€uchten zĂŒgig Planungssicherheit, wie es mit der Mietpreisbremse weitergehe, sagte Justizminister Volker Wissing. "Ich halte eine VerlĂ€ngerung bis 2029 fĂŒr richtig. Im Koalitionsvertrag von 2021 wurde dieser Schritt vereinbart. Und es entspricht auch meinem VerstĂ€ndnis von verantwortungsvoller Politik, die Mietpreisbremse noch einmal zu verlĂ€ngern", sagte er. Bei Neuvermietungen wĂŒrden in den StĂ€dten schon heute sehr hohe Mietpreise verlangt. Wenn die Mietpreisbremse nicht verlĂ€ngert werden wĂŒrde, dann wĂŒrden die Mieten in den nĂ€chsten Jahren noch sehr viel schneller steigen. "Die Mietpreisbremse allein kann das Problem der hohen Mieten nicht lösen. DafĂŒr brauchen wir noch mehr Fortschritt beim Neubau von Wohnungen. Deshalb muss der Neubau von Wohnungen PrioritĂ€t der Wohnungspolitik bleiben", so Wissing. Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um gesetzliche Regeln, die den Anstieg der Wohnraummieten in den BallungsrĂ€umen verlangsamen sollen. Die Regeln wurden im Jahr 2015 eingefĂŒhrt. Wo die Mietpreisbremse Anwendung findet, gilt seither: Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent ĂŒber der ortsĂŒblichen Vergleichsmiete liegen. Falls die Vormiete bereits ĂŒber diesem Betrag lag, so ist grundsĂ€tzlich die Höhe der Vormiete fĂŒr die Mietpreisbremse maĂgeblich. Die ortsĂŒbliche Vergleichsmiete ist eine Durchschnittsmiete fĂŒr vergleichbare Wohnungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ermittelt wird und an der tatsĂ€chlichen Marktlage zumindest orientiert ist. Die Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt. Und sie gilt dort auch nur dann, wenn die zustĂ€ndige Landesregierung das betreffende Gebiet durch Rechtsverordnung als ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt bestimmt. Das geltende Recht sieht vor, dass Rechtsverordnungen, mit denen die Mietpreisbremse zur Anwendung gebracht wird, spĂ€testens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 auĂer Kraft treten. Ohne ein neues Gesetz wĂŒrden die Regeln ĂŒber die Mietpreisbremse spĂ€testens ab dem 1. Januar 2026 keine Anwendung mehr finden.
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