Baerbock, Terror-Sanktionen

Baerbock treibt Terror-Sanktionen gegen Iran voran

04.07.2024 - 00:01:00

Die Bundesregierung hat bei der EuropÀischen Union ein offizielles Verfahren auf dem Weg gebracht, um die iranischen Revolutionsgarden mit Terrorismus-Sanktionen zu belegen.

Das berichtet die "SĂŒddeutsche Zeitung" (Donnerstagausgabe). Das AuswĂ€rtige Amt stellte, unterstĂŒtzt von weiteren EU-Mitgliedstaaten, demnach in BrĂŒssel einen Antrag, die Elitetruppe der Islamischen Republik unter dem Sanktionsregime zu listen, das die EU als Reaktion auf die AnschlĂ€ge des 11. September 2001 in den USA eingefĂŒhrt hatte. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (GrĂŒne) informierte ihre Kollegen darĂŒber bei der jĂŒngsten Sitzung des Rates fĂŒr AuswĂ€rtige Angelegenheiten am 24. Juni in Luxemburg.

Eine Sprecherin der EU teilte auf Anfrage lediglich mit, die Diskussionen im Rat seien "intern und vertraulich, daher können wir sie in der Öffentlichkeit nicht weiter kommentieren". Anders als bisher sieht laut SZ nun auch der juristische Dienst des EuropĂ€ischen AuswĂ€rtigen Dienstes in dem deutschen Antrag eine Grundlage dafĂŒr, die den hohen rechtlichen Anforderungen genĂŒgt. Die anderen 26 EU-Mitgliedstaaten mĂŒssen den möglichen Strafmaßnahmen einhellig zustimmen. Ob Einstimmigkeit erzielt werden kann, gilt in BrĂŒssel als nicht sicher. Die Bundesregierung stĂŒtzt ihre Initiative auf ein Urteil des Oberlandesgerichts DĂŒsseldorf, das im Dezember 2023 einen Deutsch-Iraner wegen versuchter Brandstiftung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt hatte. Er soll im November 2022 versucht haben, einen Molotow-Cocktail auf die Synagoge in Bochum zu werfen, schleuderte ihn aber wohl aus Angst vor Entdeckung gegen eine benachbarte Schule. Das Gericht befand, dass staatliche Stellen in Iran hinter dem Anschlag steckten, ohne diese genauer zu benennen. Den Auftrag fĂŒr den Anschlag soll er von einem weiteren Deutsch-Iraner erhalten haben, der im April unter bislang ungeklĂ€rten UmstĂ€nden in Teheran getötet worden ist. Dieser gehörte in Deutschland frĂŒher den Rockergangs Hells Angels und Bandidos an und hatte sich 2021 nach Iran abgesetzt. In Deutschland wurde er mit Haftbefehl wegen Mordes gesucht. In einem Beschluss des 3. Strafsenats beim Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2023 wurde er als Teil einer Gruppe bezeichnet, die sich zusammengeschlossen habe, um AnschlĂ€ge auf Synagogen und andere jĂŒdische Einrichtungen in Deutschland zu verĂŒben. Innerhalb des "Operativteams" habe er demnach "in Zusammenarbeit mit einer staatlichen Stelle im Iran, den Quds-KrĂ€ften der Revolutionsgarde, eine koordinierende Funktion" eingenommen. Die Quds-Brigaden sind eine Spezialeinheit der Revolutionsgarden, die fĂŒr Operationen im Ausland zustĂ€ndig ist, darunter TerroranschlĂ€ge. Die Informationen zur Anbindung an die Quds-KrĂ€fte, benannt nach dem arabischen Wort fĂŒr Jerusalem, stĂŒtzt sich laut dem Beschluss "vornehmlich auf Behördenzeugnisse". In der Regel sind damit Informationen von Geheimdiensten gemeint, hier offenbar Erkenntnisse des Bundesamts fĂŒr Verfassungsschutz. Die Angaben hĂ€tten sich durch weitere Ermittlungen erhĂ€rtet, unter anderem durch Zeugenaussagen, heißt es in dem Beschluss. Nach europĂ€ischen Recht setzt eine Listung Ermittlungsverfahren wegen terroristischer AktivitĂ€ten oder entsprechende Urteile in einem EU-Mitgliedstaat voraus. Ein solches Verfahren oder Urteil lag im Fall der iranischen Revolutionsgarden nach EinschĂ€tzung der EU-Juristen bislang nicht vor. In der Zusammenschau der beiden nun von Deutschland geltend gemachten Verfahren sehen sie der Zeitung zufolge nun aber auch eine gerichtsfeste Grundlage.

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