GrĂŒne-Politikerin Mihalic drĂ€ngt Union auf AfD-Verbotsinitiative
Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie ParlamentsgeschĂ€ftsfĂŒhrerin der GrĂŒnen im Bundestag, Irene Mihalic, fordert die Union auf, sich an einer Initiative fĂŒr ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu beteiligen. Seit ĂŒber einem Jahr reagierten die Spitzen der Union auf Bundesebene nach ihren Angaben nicht auf ihren Vorschlag, gemeinsam ein AfD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen.
Mihalic kritisiert ZurĂŒckhaltung der Union im Bund
Mihalic bezeichnete es als positiv, dass in Teilen der Union auf LĂ€nderebene inzwischen das Bewusstsein gewachsen sei, dass demokratische KrĂ€fte handeln mĂŒssten. Dadurch werde eine Initiative ĂŒber den Bundesrat aus ihrer Sicht wahrscheinlicher. Zugleich mahnte sie, die Union auf Bundesebene dĂŒrfe sich nicht lĂ€nger âwegduckenâ und mĂŒsse sich einer solchen Initiative anschlieĂen.
Zur BegrĂŒndung verwies die GrĂŒnen-Politikerin auf ĂuĂerungen des Unionsfraktionsvorsitzenden Thorsten Frei. Dieser habe mit Blick auf Sachsen-Anhalt den sogenannten Bundeszwang ins GesprĂ€ch gebracht, ein Instrument, mit dem der Bund ein Land zur ErfĂŒllung seiner Pflichten anhalten kann, wenn es das Grundgesetz oder andere Bundesgesetze nicht befolgt.
Verweis auf mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD
Nach Darstellung von Mihalic erwartet Frei damit selbst verfassungswidriges Verhalten der AfD. Daraus leite sich fĂŒr sie die Frage ab, weshalb die CDU/CSU-Fraktion bislang keine PrĂŒfung der Verfassungswidrigkeit der AfD beim Bundesverfassungsgericht anstrebe. Die AfD sei nach ihren Worten âkeine Partei wie jede andere, sondern eine rechtsextreme Kraft, die unsere Demokratie und ihre Prinzipien frontal angreiftâ.
Mihalic hĂ€lt es angesichts dieser EinschĂ€tzung fĂŒr fahrlĂ€ssig, âdie offensichtlichen nĂ€chsten Schritte weiter hinauszuzögernâ. Sie plĂ€diert daher fĂŒr ein koordiniertes Vorgehen der demokratischen Parteien, um ein Verbotsverfahren zu prĂŒfen und gegebenenfalls einzuleiten.
Hohe HĂŒrden fĂŒr Parteiverbote im Grundgesetz
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes können Parteien als verfassungswidrig eingestuft werden, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer AnhĂ€nger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintrĂ€chtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefĂ€hrden. Ăber die Verfassungswidrigkeit entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.
Das Gericht kann dabei nicht von sich aus tĂ€tig werden. Ein PrĂŒfauftrag muss nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung erfolgen. Erst auf dieser Grundlage könnte in einem gerichtlichen Verfahren geklĂ€rt werden, ob die AfD die Voraussetzungen fĂŒr ein Parteiverbot erfĂŒllt.
Die Forderung von Irene Mihalic nach einer gemeinsamen Initiative fĂŒr ein AfD-Verbotsverfahren berĂŒhrt einen der sensibelsten Bereiche des deutschen Parteienrechts. Ein Parteiverbot gilt als schĂ€rfstes politisches und juristisches Mittel gegen verfassungsfeindliche KrĂ€fte und ist historisch nur zweimal gegen Parteien angewandt worden. Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, dass selbst Parteien, die der AfD scharf gegenĂŒberstehen, abwĂ€gen, ob ein Verbotsantrag rechtlich aussichtsreich und politisch verantwortbar ist.
Rechtlicher Rahmen und politische AbwÀgungen
Artikel 21 des Grundgesetzes setzt hohe HĂŒrden fĂŒr ein Parteiverbot: Es reicht nicht aus, dass eine Partei als extremistisch eingestuft wird, vielmehr muss sie nach Zielen oder Verhalten darauf ausgerichtet sein, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintrĂ€chtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefĂ€hrden. FrĂŒhere Verfahren â etwa gegen die NPD â zeigen, dass das Bundesverfassungsgericht sehr genau prĂŒft, ob diese Voraussetzungen erfĂŒllt sind und ob die Partei tatsĂ€chlich ein Gewicht hat, das die Demokratie ernsthaft bedroht.
Genau hier liegt ein Kern der Debatte: BefĂŒrworter eines Verbotsverfahrens argumentieren, die AfD ĂŒberschreite mit Teilen ihres Programms und mit ĂuĂerungen einzelner FunktionĂ€re wiederholt die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit. Skeptiker verweisen dagegen auf die Möglichkeit, dass ein gescheitertes Verbotsverfahren die AfD politisch stĂ€rken und ihr ein âMĂ€rtyrerâ-Narrativ verschaffen könnte. AuĂerdem wird darauf hingewiesen, dass auch ein erfolgreicher Verbotsbeschluss die dahinterstehenden Einstellungen nicht verschwinden lĂ€sst, sondern sie lediglich aus der institutionellen Politik in andere Bereiche verdrĂ€ngen könnte.
Bundeszwang, LĂ€nderperspektive und Ausblick
Die von Thorsten Frei angesprochene Möglichkeit eines Bundeszwangs gegenĂŒber einem Bundesland verweist darauf, dass die Auseinandersetzung mit der AfD nicht nur bundesweit, sondern auch in einzelnen LĂ€ndern besonders zugespitzt ist. In LĂ€ndern mit hohen AfD-Ergebnissen stellt sich die Frage, wie staatliche Institutionen mit einer Partei umgehen, die zugleich Teil der parlamentarischen Landschaft und Gegenstand verfassungsrechtlicher Kritik ist. Ein gemeinsamer Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung hĂ€tte Signalwirkung: Er wĂŒrde zeigen, dass die demokratischen Parteien trotz Differenzen im Detail bereit sind, gemeinsam eine mögliche Verfassungswidrigkeit prĂŒfen zu lassen.
FĂŒr BĂŒrgerinnen und BĂŒrger bleibt wichtig: Ein Verbotsverfahren ist kein kurzfristiges Instrument, sondern ein langwieriger juristischer Prozess mit ungewissem Ausgang. UnabhĂ€ngig davon, ob ein Antrag gestellt wird, entscheidet letztlich das Bundesverfassungsgericht allein ĂŒber die Frage der Verfassungswidrigkeit. Die aktuelle Debatte zeigt jedoch, dass der Umgang mit der AfD zunehmend nicht nur politisch, sondern auch verfassungsrechtlich gedacht wird.
