Gebäudetyp E: Grüne fordern mehr als neue Bau-Standards
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 10:45 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSVerfahren und Reichweite des Gesetzentwurfs
- Kassem Taher Saleh ist bau- und wohnpolitischer Sprecher der Grünen.
- Der Gesetzentwurf soll Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik rechtssicher ermöglichen.
- Die Grünen fordern zusätzlich Maßnahmen gegen spekulative Bodenpreise.
Grüne verbinden Gebäudetyp E mit weiteren Bauhilfen
Die Grünen begrüßen den fertigen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gebäudetyp E und fordern zugleich zusätzliche Maßnahmen für schnelleres Bauen. Der bau- und wohnpolitische Sprecher Kassem Taher Saleh sieht darin Spielräume für einfachere Standards, aber keine Lösung für alle Ursachen der Baukostenkrise.
Rechtssichere Abweichungen als Kern
Saleh bezeichnete den Entwurf als wichtiges Signal für einfacheres und kostengünstigeres Bauen. Der Gebäudetyp E könne es ermöglichen, auf einfache Standards zu setzen und damit Bauvorhaben flexibler zu gestalten.
Nach Darstellung des Grünen-Politikers ersetzen diese Spielräume jedoch keine Maßnahmen gegen spekulative Bodenpreise. Die Grünen verlangen deshalb einen ganzheitlicheren Ansatz, der neben Standards auch die strukturellen Kostentreiber des Wohnungsbaus berücksichtigt.
Wirkung in der Baupraxis bleibt abzuwarten
Bis die zivilrechtlichen Neuregelungen im Alltag von Bauherren, Planern und Unternehmen ankommen, werde noch Zeit vergehen, mahnte Saleh. Entscheidend sei, dass Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik rechtssicher möglich werden.
Die Erleichterungen müssten nach seiner Forderung außerdem auch dem Bauen im Bestand zugutekommen. Damit zielt die Debatte nicht nur auf neue Wohnungen, sondern auch auf Umbauten und die Weiterentwicklung bestehender Gebäude.
Der Gebäudetyp E soll Bauherren und Planern ermöglichen, bei bestimmten nicht zwingenden Standards auf Komfortelemente zu verzichten. Dazu zählen etwa Ausstattungsmerkmale oder bauliche Ausführungen, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen. Sicherheitsrelevante Vorgaben wie Brandschutz, Statik und Belichtung bleiben bestehen.
Der politische Kern liegt deshalb im Bauvertragsrecht: Vereinbaren die Beteiligten den einfachen Standard ausdrücklich, sollen Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik rechtssicherer möglich werden. Die Option ist freiwillig; ohne eine entsprechende Vereinbarung gelten die bisherigen Regeln weiter. Für die Baupraxis hängt die Wirkung davon ab, wie klar Verträge formuliert sind und wie Gerichte die neuen Bestimmungen später anwenden.
Entlastung bei Kosten und Standards
Erfahrungen aus Pilotprojekten deuten auf mögliche Einsparungen bei den Baukosten hin. Der Ansatz adressiert damit einen Teil der Kostenprobleme, löst aber weder hohe Grundstückspreise noch Finanzierungskosten, Fachkräftemangel, lange Genehmigungsverfahren oder kommunale Vorgaben. Genau an diesem Punkt setzt die Forderung der Grünen nach einem umfassenderen Maßnahmenpaket an.
Für Mieter, Käufer und Kommunen entscheidet sich der Nutzen daran, ob Kostenvorteile tatsächlich in niedrigeren Mieten oder Preisen ankommen und ob einfacher ausgestattete Wohnungen akzeptiert werden. Vor der praktischen Wirkung stehen die Beteiligung von Ländern und Verbänden, mögliche Änderungen am Entwurf und anschließend die Umsetzung in Verträgen und Bauprojekten.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
taz: „Regierung bringt einfachere Norm auf den Weg“ (26.10.2026)
Der Beitrag bestätigt den fertigen Gesetzentwurf und hebt die freiwillige Vereinbarung eines Basisstandards hervor. Zusätzlich nennt er mögliche Einsparungen von zehn bis 15 Prozent sowie die Stellungnahmefrist für Länder und Verbände bis zum 13. November 2026.
tagesschau: „Neubau Typ E: Schnelles und günstiges Bauen per Gesetz“ (26.10.2026)
Die tagesschau ordnet den Gebäudetyp E als freiwillige Vertragsoption ein und beschreibt typische Komfortstandards, auf die verzichtet werden könnte. Anders als der taz-Beitrag richtet sich der Schwerpunkt stärker auf die rechtliche Abgrenzung, die politische Vorgeschichte und die voraussichtlich verzögerte Wirkung in der Baupraxis.
Beide Beiträge sehen den Entwurf als Versuch, einfacheres und günstigeres Bauen rechtssicher zu ermöglichen. Unterschiede liegen vor allem bei der genannten möglichen Kostensenkung und bei der Gewichtung von Verfahren, politischen Konflikten und praktischer Umsetzung.
