Arzttermine: KBV warnt vor längeren Wartezeiten ab 2027
Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 00:06 Uhr | dpa, AD HOC NEWSNeue Vorgaben für freie Arzttermine
- KBV-Chef Andreas Gassen warnt vor längeren Wartezeiten für gesetzlich Versicherte.
- Die Bundesregierung habe laut Gassen mehr als 50 Millionen ambulante Termine gestrichen.
- Vertragsärzte sollen künftig einen festgelegten Umfang freier Termine an Terminservicestellen melden.
KBV warnt vor längeren Wartezeiten
Gesetzlich Versicherte müssen nach Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom kommenden Jahr an länger auf Arzttermine warten. KBV-Chef Andreas Gassen begründet dies mit gekürzten Mitteln für die ambulante Versorgung und neuen Vorgaben für die Meldung freier Termine.
Mehr als 50 Millionen Termine gestrichen
Gassen sagte der „Bild“-Zeitung, die Bundesregierung habe durch die Kürzung der Mittel mehr als 50 Millionen Termine in der ambulanten Versorgung gestrichen. Eine feste Zahl zu meldender Termine werde nach seiner Darstellung nicht zu einer schnelleren Vermittlung führen.
Stattdessen könnten die vorgeschriebenen Kontingente in den Praxen blockiert sein und damit anderen Patienten nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Terminnot werde sich dadurch weiter verschärfen, sagte der KBV-Vorsitzende.
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KBV fordert mehr Geld für Versorgung
Die KBV fordert nach Gassens Darstellung mehr Geld für die ambulante Versorgung, damit zusätzliche Termine angeboten werden können. Die wirtschaftlichen Zusammenhänge seien aus seiner Sicht unmittelbar: Ohne zusätzliche Finanzierung gebe es auch nicht mehr Behandlungskapazitäten.
Kritik an erweiterter Terminmeldepflicht
Die KBV hatte die erweiterte Terminmeldepflicht im Zuge der Reform der Notfallversorgung kritisiert. Vertragsärzte mussten freie Termine bislang an die Terminservicestelle melden, konnten den Umfang aber selbst bestimmen.
Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen sie künftig Termine in einem Umfang melden, den die Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Kranken- und Ersatzkassen festlegen. Die KBV kritisiert, dass zugleich die extrabudgetäre Vergütung für zusätzliche Termine gestrichen worden sei.
Die Debatte über Arzttermine steht im Zusammenhang mit dem anhaltenden Spannungsfeld zwischen hoher Nachfrage und begrenzten Kapazitäten in der ambulanten Versorgung. Gesetzlich Versicherte wenden sich bei der Suche nach Facharztterminen häufig an Terminservicestellen, während Praxen ihre verfügbaren Zeiten nach den geltenden Vorgaben melden.
Die geplante Umstellung verändert vor allem die Verbindlichkeit der Meldungen: Vertragsärzte sollen künftig einen von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen festzulegenden Umfang an freien Terminen bereitstellen. Damit soll die Vermittlung planbarer werden. Aus Sicht der KBV entsteht jedoch ein Zielkonflikt, wenn gemeldete Zeiten nicht zusätzlich geschaffen, sondern aus dem bestehenden Praxisbetrieb herausgelöst werden.
Finanzierung bestimmt Kapazitäten
Die Auseinandersetzung verweist auf ein strukturelles Problem der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr vermittelte Termine setzen nicht nur organisatorische Vorgaben voraus, sondern auch ausreichend ärztliche Arbeitszeit, Personal und Finanzierung. Werden zusätzliche Leistungen nicht angemessen vergütet oder Mittel gekürzt, können verbindliche Meldequoten allein die Zahl der Behandlungen nicht erhöhen.
Für Patienten kann die konkrete Wirkung regional unterschiedlich ausfallen, weil Terminbedarf, Facharztangebot und Vereinbarungen zwischen den Beteiligten variieren. Entscheidend wird daher sein, wie die Kontingente festgelegt werden und ob die Reform tatsächlich zusätzliche Kapazitäten mobilisiert. Die politische Auseinandersetzung dürfte sich damit auf die Frage zuspitzen, ob bessere Vermittlung oder mehr finanzierte Versorgung den größeren Beitrag zu kürzeren Wartezeiten leistet.
