ROUNDUP, LĂ€nder

Drei LĂ€nder wollen schĂ€rfere Regeln fĂŒr FrĂŒhchen kippen

12.08.2025 - 17:05:37 | dpa.de

Die LĂ€nder Baden-WĂŒrttemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sehen ihre Rechte bei der Krankenhausplanung angegriffen und ziehen deswegen vor das Bundesverfassungsgericht.

Man habe eine Klage eingereicht und wolle erreichen, dass Karlsruhe die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf ihre VerfassungsmĂ€ĂŸigkeit ĂŒberprĂŒfe, teilten die Gesundheitsminister der drei BundeslĂ€nder mit.

Kritik an Mindestmengen fĂŒr FrĂŒhchenversorgung

Konkret stören sich die drei BundeslĂ€ndern unter anderem an Vorgaben des Ausschusses zur Versorgung sehr kleiner FrĂŒhgeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm. Seit 2024 bekommen Kliniken die Behandlung dieser Kinder nur noch von den Kassen vergĂŒtet, wenn sie jĂ€hrlich bestimmte Mindestmengen an Patienten vorweisen können. "Die Klage sehen wir als notwendiges letztes Mittel, um die verbriefte Hoheit der LĂ€nder bei der Krankenhausplanung gegen wiederholte Eingriffe des G-BA zu schĂŒtzen", sagte Baden-WĂŒrttembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (GrĂŒne). Die LĂ€nder fĂŒrchten, dass die Vorgabe zu VersorgungsengpĂ€ssen fĂŒhren.

Routine bei FrĂŒhchen-OPs entscheidet ĂŒber Leben und Tod

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, widerspricht: "Wir sprechen hier nicht ĂŒber Notfalloperationen, sondern ĂŒber planbare, komplexe Interventionen, bei denen es einen nachgewiesenen Zusammenhang zwischen der Anzahl der durchgefĂŒhrten Behandlungen und oder Interventionen und der ErgebnisqualitĂ€t gibt." In diesen FĂ€llen zahle sich Routine aus, sie könne nicht durch Strukturvorgaben ersetzt werden.

"Gerade bei der Versorgung von untergewichtigen FrĂŒhgeborenen hat die Zahl der behandelten FrĂŒhchen unmittelbaren Einfluss auf die Sterberate und das Maß spĂ€terer BeeintrĂ€chtigungen. FĂŒr mich steht fest: QualitĂ€t ist nicht verhandelbar", sagte Hecken. Mit Krankenhausplanung habe dies nichts zu tun.

Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA ist das höchste Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die circa 73 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen können.

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