Anti-Enteignungs-Gesetz: Linke attackiert Kanzler Merz scharf
Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigten Pläne für ein Enteignungsverbot von Wohnungsgesellschaften stoßen bei der Linken auf deutliche Kritik. Fraktionschef Sören Pellmann wirft Merz vor, damit die Interessen von Mietern zu missachten und Wohnungskonzerne zu schützen.
Linke sieht „Mieterinnen und Mieter eiskalt im Rücken“
Pellmann sagte der „Rheinischen Post“, der Kanzler falle „den Mieterinnen und Mietern im Land eiskalt in den Rücken“ und zeige erneut, „dass er meilenweit weg von den Nöten der Menschen ist“. Statt die sozialen Probleme und die hohen Mietbelastungen ernst zu nehmen, lege Merz nach Ansicht des Linken-Politikers mit seinen Plänen nach.
Der Fraktionschef verwies darauf, dass die Politik des „sozialen Kahlschlags“ und der „Tatenlosigkeit gegen den Mietenhorror“ nach seiner Darstellung „gestern zweimal abgewählt“ worden sei. Konkrete Anlässe nannte Pellmann in dem Interview nicht, stellte seine Kritik aber in den Zusammenhang aktueller Wahlergebnisse.
Vorwurf: Kanzler vertrete Interessen von „Mietabzockern“
Pellmann schärfte seine Kritik weiter und meinte, „so dreist wie Merz hat wohl noch nie ein Kanzler die Interessen von Mietabzockern vertreten und die Menschen mit ihrer Wohnungs- und Mietennot im Stich gelassen“. Die Menschen erwarteten aus seiner Sicht politisches Handeln gegen die immer höhere Belastung durch steigende und teilweise explodierende Mieten.
Die Linke fordert seit Längerem stärkere Eingriffe in den Wohnungsmarkt, darunter auch Vergesellschaftungen großer Wohnungskonzerne. Die Äußerungen Pellmanns knüpfen an diese Linie an und richten sich direkt gegen das von Merz angekündigte Gesetzesvorhaben.
Koalitionspläne von Union und SPD im Bund
Bereits im Juli hatten sich die Koalitionsspitzen von Union und SPD im Bund darauf verständigt, durch ein Bundesgesetz zu regeln, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene künftig nicht mehr möglich sein soll. Damit sollen insbesondere landesrechtliche Initiativen zur Enteignung großer Wohnungsgesellschaften unterbunden werden.
Merz kündigte an, man werde dieses Gesetzesvorhaben vorantreiben und „relativ schnell“ zu einer Entscheidung kommen. Details zu konkreten Regelungen oder einem Zeitplan nannte der Kanzler in der dts-Meldung nicht, stellte aber die grundsätzliche Richtung klar: Enteignungen von privaten Wohnungsgesellschaften sollen ausgeschlossen werden.
Die scharfe Kritik der Linken am geplanten Anti-Enteignungs-Gesetz fällt in eine Phase, in der die Wohnungspolitik erneut zu einem zentralen Konfliktthema zwischen Bund und Ländern wird. Hintergrund sind die Pläne der Berliner Linken, große Wohnungskonzerne wie Vonovia oder Deutsche Wohnen zu vergesellschaften, also gegen Entschädigung in Gemeineigentum zu überführen. Parallel dazu hatten sich Union und SPD im Bund bereits im Juli darauf verständigt, per Bundesgesetz solche Vergesellschaftungen künftig zu unterbinden.
Konflikt um Spielräume der Länder
Mit dem von Kanzler Friedrich Merz angekündigten Gesetz soll klargestellt werden, dass Enteignungen von Wohnungsgesellschaften generell nicht zulässig sind. Zugleich würde ein solches Gesetz die Anwendung von Artikel 15 des Grundgesetzes erheblich einschränken, der Vergesellschaftungen grundsätzlich ermöglicht. Juristen weisen darauf hin, dass die Zuständigkeit des Bundes für ein pauschales Verbot umstritten sein könnte, weil die Ausgestaltung des Wohnungswesens traditionell stark durch die Länder geprägt ist. Ein Konflikt zwischen einer linken Berliner Landesregierung und dem Bund wäre deshalb wahrscheinlich.
Sozialer Druck und politische Frontlinien
Für Mieterinnen und Mieter stehen steigende Wohnkosten im Alltag im Vordergrund. Während die Linke Vergesellschaftungen als Instrument gegen hohe Mieten und spekulativen Leerstand propagiert, setzt die Bundesregierung auf ein Signal an private und internationale Investoren, dass Eigentumsrechte in Deutschland besonders geschützt bleiben sollen. Umfragen zur Berlin-Wahl zeigen eine gespaltene Stimmung: Eine relative Mehrheit lehnt Vergesellschaftungen ab, gleichzeitig bleibt die Forderung nach wirksamer Begrenzung von Mieten sehr präsent. Leserinnen und Leser müssen damit rechnen, dass rechtliche Verfahren und politischer Streit über die konkrete Ausgestaltung des Anti-Enteignungs-Gesetzes die Debatte in den kommenden Monaten prägen werden.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
ZDFheute: „Merz: Gesetz gegen Enteignungen soll schnell kommen“ (21.09.2026)
Der Beitrag ordnet die Ankündigung von Friedrich Merz in die bundespolitische Debatte ein und betont die geplante „klare Botschaft“ an internationale Investoren, dass Enteignungen von privatem Eigentum in Deutschland nicht stattfinden sollen. Zugleich wird hervorgehoben, dass das Gesetz explizit darauf zielt, Vergesellschaftungen von Wohnungsbeständen auf Landesebene zu verhindern und damit den Berliner Plänen der Linken entgegensteht.
Der Deutschlandfunk stellt den Zusammenhang zwischen dem Wahlsieg der Linken in Berlin und der Beschleunigung des Gesetzesvorhabens heraus. Der Schwerpunkt liegt auf den wirtschaftlichen Folgen: Die Berliner Vergesellschaftungspläne hätten nach dieser Darstellung eine „verheerende Wirkung“ auf Investoren entfaltet, weshalb der Bund mit einem Gesetz Rechtssicherheit für private Eigentümer schaffen wolle.
n-tv.de: „Linke steuert mit Enteignungsplan auf Konfrontationskurs“ (21.09.2026)
n-tv beschreibt die Vergesellschaftungspläne der Berliner Linken als möglichen Auslöser eines grundlegenden Konflikts zwischen einer linken Landesregierung und der Bundesregierung. Der Artikel hebt hervor, dass die Koalitionsspitzen im Bund bereits Anfang Juli ein Verbot von Enteignungen großer Wohnungskonzerne angekündigt haben und verweist zugleich auf verfassungsrechtliche Zweifel an der Zuständigkeit des Bundes. Damit ergänzt n-tv die politische Darstellung um die juristische Dimension.
Insgesamt bestätigt der Pressespiegel den Kurs der Bundesregierung auf ein bundesweites Verbot von Enteignungen großer Wohnungsgesellschaften, setzt jedoch unterschiedliche Akzente: ZDFheute betont die Investorenperspektive, der Deutschlandfunk den Zusammenhang mit der Berlin-Wahl, während n-tv die verfassungsrechtlichen Konfliktlinien und die drohende Konfrontation zwischen Bund und Ländern in den Vordergrund stellt.
