Deutschland, Gesundheit

Neue Angebote in Apotheken - was kommt für Patienten?

22.05.2026 - 04:30:05 | dpa.de

Die meisten gehen in die Apotheke, um Arzneimittel zu holen. Die Palette der möglichen Leistungen soll jetzt aber noch erweitert werden, um so auch die Praxen zu entlasten. Unumstritten ist das nicht.

  • In Apotheken sollen mehr Leistungen zu bekommen sein. (Archivbild)  - Foto: Jan Woitas/dpa
    In Apotheken sollen mehr Leistungen zu bekommen sein. (Archivbild) - Foto: Jan Woitas/dpa
  • Das Angebot mit Impfungen soll erweitert werden. (Archivbild) - Foto: Jens Kalaene/dpa
    Das Angebot mit Impfungen soll erweitert werden. (Archivbild) - Foto: Jens Kalaene/dpa
  • Bestimmte verschreibungspflichtige Präparate sollen Apotheken ohne Rezept verkaufen können. (Archivbild) - Foto: Malin Wunderlich/dpa
    Bestimmte verschreibungspflichtige Präparate sollen Apotheken ohne Rezept verkaufen können. (Archivbild) - Foto: Malin Wunderlich/dpa
  • Gesundheitsministerin Warken will die Versorgung insgesamt breiter aufstellen. (Archivbild) - Foto: Kay Nietfeld/dpa
    Gesundheitsministerin Warken will die Versorgung insgesamt breiter aufstellen. (Archivbild) - Foto: Kay Nietfeld/dpa
In Apotheken sollen mehr Leistungen zu bekommen sein. (Archivbild)  - Foto: Jan Woitas/dpa Das Angebot mit Impfungen soll erweitert werden. (Archivbild) - Foto: Jens Kalaene/dpa Bestimmte verschreibungspflichtige Präparate sollen Apotheken ohne Rezept verkaufen können. (Archivbild) - Foto: Malin Wunderlich/dpa Gesundheitsministerin Warken will die Versorgung insgesamt breiter aufstellen. (Archivbild) - Foto: Kay Nietfeld/dpa

In Apotheken gibt es schon jetzt nicht nur Medikamente. Künftig sollen sie Patientinnen und Patienten aber noch weitere Leistungen anbieten können - von Impfungen über Vorsorge bis zu mehr Arzneien auch ohne sonst nötiges Rezept. Das sehen Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, die der Bundestag heute beschließen soll. Die neuen Möglichkeiten sollen das Netz der Apotheken auch auf dem Land absichern und die Versorgung generell breiter aufstellen. Von Ärzten kommt scharfer Protest.

Für viele Menschen seien Apotheken bereits erste Anlaufstellen, wenn es um Gesundheitsfragen gehe, sagte Warken. Und diese Kontakte sollten nun noch stärker genutzt werden, um leicht zugängliche Angebote zu etablieren. Dabei gehe es aber nicht um komplexe Diagnosen oder einen Ersatz ärztlicher Begutachtungen. Weitere Ziele der Reform sind mehr Eigenverantwortung und Flexibilität, wie es im Entwurf heiß. Denn vor allem kleineren und ländlichen Apotheken machten Personalmangel und sinkende Wirtschaftlichkeit Probleme. 

Die Zahl der Apotheken sinkt seit Jahren und ging bis Ende März weiter auf 16.541 zurück - den niedrigsten Stand seit 1977. Mehr als 90 Prozent des Umsatzes kommen nach wie vor aus dem Kerngeschäft mit Arzneimitteln ohne und mit Rezept. Ein Überblick über die vorgesehenen Neuregelungen:

Vorsorge

Apotheken sollen neue Leistungen zu Vorbeugung und Früherkennung anbieten können – etwa für Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen.

Impfungen

Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit «Totimpfstoffen» in Apotheken angeboten werden können – also zum Beispiel auch gegen Tetanus oder Virusinfektionen, die Zecken übertragen (FSME).

Schnelltests

Wie bei Corona-Tests in der Pandemie sollen Patienten selbst zu bezahlende Schnelltests zu bestimmten Erregern bekommen können – etwa auf Influenza-, Noro- oder Rotaviren. Das soll auch Infektionsketten schneller unterbrechen.

Medikamente

Apotheken sollen verschreibungspflichtige Präparate in bestimmten Fällen auch ohne ärztliche Verordnung abgeben können. Patienten müssen sie dann selbst bezahlen. Gehen soll das zum einen bei bekannten und schon seit längerem eingenommenen Medikamenten. Erlaubt werden soll die einmalige Abgabe der kleinsten Packung, wenn das Fortführen der Therapie keinen Aufschub erlaubt.

Erlaubt werden soll dies zum anderen bei «unkomplizierten Formen bestimmter akuter Erkrankungen». Welche das sind und welche Vorgaben gelten, will das Ministerium noch festlegen. Tabu sein soll es aber für «systemische wirkende Antibiotika» und Mittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial. 

Blutabnehmen

Apotheken sollen künftig auch Standard-Blutentnahmen aus der Vene machen können, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren - allerdings nur bei Patienten ab 18 Jahren. Voraussetzung soll außerdem eine vorherige ärztliche Schulung sein. Dies solle auch Arztpraxen entlasten, heißt es in einer Änderung, die noch von den schwarz-roten Koalitionsfraktionen hinzugefügt wurde. 

Austauschmöglichkeiten

Wenn beim Rezepteinlösen ein Medikament nicht auf Lager ist, soll es leichter werden, Alternativen zu bekommen. Apotheken sollen dann auch ein anderes, direkt bei ihnen vorrätiges Mittel abgeben dürfen – bisher muss es beim Großhandel verfügbar sein. Patienten sollen so eine schnellere Versorgung bekommen, die Apotheken Entlastung beim Bestellen. Vorgesehen ist dies zunächst befristet.

Öffnungszeiten

Wann sie öffnen, soll in die Verantwortung der Apotheken gestellt werden. So könnten Geschäftszeiten besser an den Bedarf angepasst werden, erläuterte das Ministerium. Geregelt werden soll dies in einer Verordnung. Bisher sind Apotheken zur «ständigen Dienstbereitschaft» mit Befreiungen verpflichtet, aus denen feste Öffnungszeiten resultieren, etwa werktags von 8.00 bis 18.30 Uhr.

Viel Kritik 

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßte die Aussicht, mehr Leistungen anbieten zu können - mahnt aber, dass nur wirtschaftlich gesunde Betriebe sie erbringen könnten. In der Branche wächst die Ungeduld, dass eine erst zurückgestellte und nun in Aussicht gestellte Honorarerhöhung bald kommt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte: «Diagnostik, Indikationsstellung und Therapie sind keine Bausteine, die nach Belieben in andere Hände gegeben werden dürfen.» Medikamente seien «keine Bonbons».

Pharmapreise

Die Koalitionsfraktionen fügten noch eine Regelung zu Arzneipreisen ein. Für biotechnologisch hergestellte Präparate mit ausgelaufenem Patentschutz (Biosimilars) soll es bis Mitte 2028 keine exklusiven preisdämpfenden Rabattverträge mit Krankenkassen geben dürfen - zur Versorgungssicherung und angesichts der Bedeutung der Biotechnologie am Standort Deutschland. Die Kassen kritisierten dies als «weiteres Geschenk» an die Pharmaindustrie.

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