Erbschaften: Kaiser fordert Grunderbe und höhere Steuer
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), fordert angesichts des anhaltenden Ost-West-Gefälles bei Erbschaften und Schenkungen ein Grunderbe und eine höhere Besteuerung großer Erbschaften. Anlass sind neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes, wonach 2025 rund 95 Prozent des steuerlich erfassten Werts von Vermögensübertragungen auf die westlichen Bundesländer entfielen.
Kaiser sieht ungleiche Startbedingungen
„Die neuen Zahlen zeigen sehr deutlich, wie unterschiedlich die materiellen Ausgangsbedingungen in Ost und West noch immer sind“, sagte Kaiser den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in deren Mittwochsausgaben. Wer wenig oder gar nichts erbe, müsse sich finanzielle Sicherheit und Vermögen stärker selbst aufbauen.
Das beeinflusse den Spielraum für Wohneigentum, eine Gründung, Weiterbildung oder einen beruflichen Neuanfang, erklärte die SPD-Politikerin. Die Frühstartrente sei ein erster wichtiger Schritt, reiche aber nicht aus, wenn sich die Startbedingungen junger Menschen grundsätzlich ändern sollten.
Ostdeutsche Länder erhalten fünf Prozent
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes entfielen 2025 lediglich fünf Prozent des Gesamtwerts der steuerlich berücksichtigten Erbschaften und Schenkungen auf die ostdeutschen Bundesländer. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung lag bei 19 Prozent.
Auf die westdeutschen Länder entfielen dagegen 95 Prozent des erfassten Vermögensübertragungswerts bei einem Bevölkerungsanteil von 81 Prozent. Kaiser legt am Mittwoch ihren Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit vor.
Die Zahlen zu Erbschaften und Schenkungen machen sichtbar, dass Vermögen in Deutschland regional und familiär sehr ungleich verteilt ist. 2025 entfielen 95 Prozent des steuerlich erfassten Werts auf die westlichen Bundesländer, obwohl dort 81 Prozent der Bevölkerung lebten. Auf die ostdeutschen Länder entfielen bei einem Bevölkerungsanteil von 19 Prozent lediglich 5 Prozent des Gesamtwerts.
Der Unterschied hängt auch mit der Wirtschafts- und Eigentumsgeschichte der beiden Landesteile zusammen. In Westdeutschland konnten über Jahrzehnte größere private Vermögen, Unternehmen und Immobilienbestände aufgebaut und weitergegeben werden. In Ostdeutschland wurden private Vermögensbildung und Immobilieneigentum durch die DDR-Wirtschaftsordnung erheblich eingeschränkt. Diese Ausgangslagen wirken über Generationen fort.
Vermögenszugang als politische Streitfrage
Ein Grunderbe würde den Vermögensaufbau junger Menschen vom Elternhaus unabhängiger machen. Die konkrete Ausgestaltung wäre politisch entscheidend: Dazu gehören die Höhe, der Zeitpunkt der Auszahlung, mögliche Bedingungen und die Finanzierung. Eine höhere Besteuerung großer Erbschaften könnte dafür zusätzliche Einnahmen schaffen, berührt aber zugleich Fragen des Eigentumsschutzes, der Unternehmensnachfolge und der Bewertung von Immobilien.
Für Betroffene geht es nicht nur um späteren Wohlstand. Fehlendes Startkapital kann den Kauf einer Wohnung, eine Unternehmensgründung, Weiterbildung oder einen beruflichen Neustart erschweren. Der von Elisabeth Kaiser angekündigte Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit dürfte deshalb nicht nur regionale Einkommensunterschiede, sondern auch die langfristige Vermögensverteilung als Teil der noch fortwirkenden Teilungsfolgen einordnen.
