Pkw-Maut: Bund klagt nicht gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer
28.12.2023 - 14:14:37 | dpa.de
Das Bundesverkehrsministerium verzichtet auf eine Klage gegen den frĂŒheren Ressortchef Andreas Scheuer (CSU) wegen der millionenschweren Folgekosten der gescheiterten Pkw-Maut. Wie das Ministerium mitteilte, folgt es damit einem Gutachten, das im Ergebnis von juristischen Schritten wegen HaftungsansprĂŒchen abrĂ€t - im Kern wegen zu geringer Erfolgsaussichten.
Der heutige Minister Volker Wissing (FDP) hatte die Analyse in Auftrag gegeben, um mögliche Forderungen gegen seinen AmtsvorgÀnger abzuklÀren. Das Ministerium betonte nun zugleich, es bleibe «bei der unbestrittenen politischen Verantwortlichkeit von Bundesminister a.D. Scheuer».
Bund musste 243 Millionen Euro an Betreiber zahlen
Die Pkw-Maut - ein Prestigeprojekt der CSU in der Bundesregierung - war 2019 vom EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Zentraler Knackpunkt war, dass nur Fahrer aus dem Inland fĂŒr die Maut voll bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollten. Scheuer war damals Verkehrsminister. Kurz nach dem Urteil kĂŒndigte er die VertrĂ€ge mit den vorgesehenen Betreibern, die dann Schadenersatz forderten. Eine VerstĂ€ndigung nach einem Schiedsverfahren ergab, dass der Bund ihnen 243 Millionen Euro zahlen musste. In der Kritik stand auch, dass Scheuer die BetreibervertrĂ€ge Ende 2018 abgeschlossen hatte, noch bevor endgĂŒltige Rechtssicherheit beim EuGH bestand.
Wie das Ministerium erlĂ€uterte, kommen die unabhĂ€ngigen Gutachter zu dem Schluss, dass zwar eine Haftung aus einem öffentlich-rechtlichen AmtsverhĂ€ltnis in Betracht komme. Sie hĂ€tten aber gleichzeitig «auf das ganz erhebliche Prozessrisiko und die begrĂŒndeten Zweifel an der Durchsetzbarkeit möglicher AnsprĂŒche» verwiesen. Man folge daher der Gutachter-Empfehlung, die von einer Klage abrĂ€t - auch um weiteren Schaden fĂŒr den Steuerzahler abzuwenden.
Kanzlei-Gutachten: Klage hÀtte nur geringe Erfolgsaussichten
In dem 70-seitigen Gutachten einer auf Vergaberecht spezialisierten Berliner Anwaltskanzlei heiĂt es: «Angesichts der rechtlichen HĂŒrden und Unsicherheiten hĂ€tte eine Klage gegen Bundesminister a.D. Scheuer nur geringe Aussichten auf Erfolg.» Dies betreffe vor allem die Frage der Rechtsgrundlage fĂŒr einen Haftungsanspruch sowie das Durchdringen des Vorwurfs einer grob fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung.
So könne der Bund sich bei einem Minister nicht auf eine Amtshaftung berufen, da sie nur Grundlage fĂŒr AnsprĂŒche eines Dritten gegenĂŒber dem Dienstherrn sei. Der von den Betreibern gegen den Bund geltend gemachte Anspruch wegen der KĂŒndigung der Maut-VertrĂ€ge habe sich auf vertragliche Regelungen gestĂŒtzt, nicht auf eine schuldhafte Amtspflichtverletzung. Generell sei weder im Bundesministergesetz noch an anderer Stelle eine Haftungsnorm fĂŒr Minister vorgesehen.
Die besten Erfolgsaussichten lĂ€gen darin, einen Haftungsanspruch gegen Scheuer wegen Pflichtverletzung aus seinem AmtsverhĂ€ltnis zum Bund geltend zu machen. FĂŒr eine vorsĂ€tzliche Verletzung lĂ€gen keine Anhaltspunkte vor, erlĂ€uterten die Gutachter. Und ein Vorwurf der groben FahrlĂ€ssigkeit sei mit deutlichen Unsicherheiten behaftet, unter anderem wegen Schwierigkeiten bei einer BeweisfĂŒhrung.
Wissing hatte das Gutachten im Juli in Auftrag gegeben, um prĂŒfen zu lassen, ob HaftungsansprĂŒche gegen Scheuer bestehen und gerichtlich durchsetzbar sind. «Wir können die Akte bei 243 Millionen Euro nicht einfach beiseitelegen», sagte der FDP-Politiker damals. Dabei machte er deutlich, dass das Gutachten klĂ€ren sollte, ob ein Regress im konkreten Fall möglich sei oder nicht. Das sei letztlich keine politische Frage. Ein Schaden sei entstanden. FĂŒr eine rechtliche Verantwortung mĂŒssten aber weitere Voraussetzungen vorliegen.
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