Bundesregierung kündigt Energiesofortprogramm an
13.04.2026 - 09:17:21 | dts-nachrichtenagentur.deIn diesem Zusammenhang begrüße man die Ankündigung der EU-Kommission, analog zum EU-Energiekrisenbeitrag 2022, Maßnahmen gegenüber der Mineralölwirtschaft zu prüfen. Die Gegenfinanzierung der steuerlichen Entlastungen erfolge "durch kartellrechtliche oder steuerrechtlich abgesicherte Maßnahmen gegenüber den Mineralölwirtschaftsunternehmen".
Darüber hinaus will die Koalition das Kartellrecht weiter verschärfen. Im Zuge der geplanten GWB-Novelle werde man den Handlungsbereich des Bundeskartellamts erweitern. Es soll demnach die Möglichkeit erhalten, auch Daten auf den der Abgabe an Letztverbraucher vorgelagerten Stufen zu erheben, um missbräuchliches Verhalten schneller festzustellen. Zur Bereitstellung der notwendigen Daten wolle man die Unternehmen der Branche verpflichten.
Langfristig will die Koalition zudem das Energieangebot ausweiten, um die Abhängigkeiten im Energiebereich zu reduzieren. Dazu gehöre auch die Nutzung heimischer Energiequellen, z.B. die Erschließung "ausgewählter heimischer Gasvorkommen". Zudem soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien vorangetrieben werden. Auch die Stromnetzverbindungen zu den europäischen Nachbarn sollen ausgebaut werden.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) räumte allerdings auch ein, dass der Staat nicht alle Disruptionen der Weltpolitik auffangen könne. "Deswegen ist diese Unterstützung auf zwei Monate begrenzt." Danach werde automatisch wieder der alte Steuersatz gelten. "Das bedeutet ehrlicherweise, dass jedenfalls dann die Preise auch wieder steigen werden, und auch innerhalb dieser zwei Monate werden sich diese Preise entwickeln", so Merz.
Über das "Energiesofortprogramm" hinaus sind auch weitere Entlastungen von Arbeitnehmern geplant. Arbeitgebern soll es im Jahr 2026 ermöglicht werden, eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in der Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. Zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Mindereinnahmen soll die Tabaksteuer schon im Jahr 2026 erhöht werden. Mit Wirkung zum 1. Januar 2027 will die Koalition dann eine "große Reform" der Einkommenssteuer zur dauerhaften Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen umsetzen.
Mit Blick auf die geplante Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung hat die Koalition noch keine abschließenden Beschlüsse gefasst, allerdings den Zeitrahmen eingegrenzt. Die Bundesregierung will demnach am 29. April einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen. Das Gesetzgebungsverfahren soll vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden.
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