GewalttÀter aus Eritrea: Abschiebung trotz Verfolgung?
06.03.2024 - 10:38:51Nach der Haftstrafe wegen seiner Teilnahme an Ausschreitungen bei einer Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart will sich Baden-WĂŒrttemberg um die Abschiebung des Mannes in sein afrikanisches Heimatland bemĂŒhen.
Der 29-JÀhrige war am vergangenen Donnerstag wegen besonders schweren Landfriedensbruchs und gefÀhrlicher Körperverletzung vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. WÀhrend der gewalttÀtigen Proteste im September soll er einen Bauzaun-Betonfuà und einen mehr als drei Kilogramm schweren Pflasterstein geworfen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskrÀftig. Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung berichtet.
Abschiebungen nach Eritrea aktuell nicht möglich
Die Chancen auf eine schnelle Abschiebung stehen allerdings eher schlecht. Eritrea gehört zu den Àrmsten LÀndern der Welt, es gilt als eine der brutalsten Diktaturen und jede Opposition ist verboten. Der verurteilte Mann ist AnhÀnger der Regimekritiker. Deshalb sind Abschiebungen nach Eritrea wegen politischer Verfolgung und der Menschenrechtslage aktuell nicht möglich.
Das baden-wĂŒrttembergische Justizministerium hat sich nach eigenen Angaben von Mittwoch dennoch an das Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge gewandt und ein Widerrufsverfahren angeregt. Ziel sei es, das Abschiebungsverbot zu ĂŒberprĂŒfen und gegebenenfalls widerrufen zu können.
Im vergangenen September hatten bis zu 200 junge Regimegegner mit Dachlatten und Stangen gegen die Veranstaltung im Stuttgarter Römerkastell demonstriert, weil die Teilnehmer ihrer Ansicht nach dem diktatorischen Regime in Afrika nahestanden. Sie warfen Steine und Flaschen auf Polizistinnen und Polizisten und sorgten damit bundesweit fĂŒr Aufsehen und Schrecken. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden 39 Polizeibeamtinnen und -beamte verletzt, einige von ihnen schwer.


