Drogen, Deutschland

UnfÀlle mit Cannabis am Steuer sollen in Statistik kommen

07.06.2026 - 03:00:07 | dpa.de

Die Teil-Freigabe von Cannabis gilt seit gut zwei Jahren. Dazu gehört ein Grenzwert fĂŒrs Autofahren - Ă€hnlich wie bei Alkohol. Aber was ist mit Daten, um Folgen fĂŒr die Verkehrssicherheit zu erkennen?

Schwere UnfĂ€lle mit Cannabis sollen kĂŒnftig systematisch erfasst werden. (Illustration) - Bild: Fabian Sommer/dpa
Schwere UnfĂ€lle mit Cannabis sollen kĂŒnftig systematisch erfasst werden. (Illustration) - Bild: Fabian Sommer/dpa

Schwerere VerkehrsunfĂ€lle mit Einfluss von Cannabis am Steuer sollen bald in der amtlichen Statistik erfasst werden. Dies ermögliche eine Evaluierung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, heißt es in einem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums, der an diesem Freitag in den Bundesrat kommt. Hintergrund ist die seit 2024 geltende Legalisierung des Cannabiskonsums mit vielen Auflagen. Begleitend gibt es auch einen Grenzwert fĂŒr Cannabis beim Autofahren Ă€hnlich wie die 0,5-Promille-Grenze fĂŒr Alkohol. 

Im Gesetz ergĂ€nzt werden soll nun, dass in der Straßenverkehrsunfallstatistik kĂŒnftig auch Daten zum «Grad der Cannabiseinwirkung» erfasst werden - so wie schon zum Grad der Alkoholeinwirkung. Konkret geht es um Werte des berauschenden Wirkstoffs THC, die die Polizei bei Unfallaufnahmen ermittelt.

Die Statistik bezieht sich auf UnfĂ€lle, bei denen mindestens eine Person getötet oder verletzt wurde sowie auf schwerwiegende UnfĂ€lle mit Sachschaden. Erfasst werden etwa auch Daten zu Alter und Geschlecht der Unfallbeteiligten, zum Verkehrsmittel und dazu, wie lange man schon den FĂŒhrerschein hat.

Bußgeld, Fahrverbot, Punkte 

FĂŒr Cannabis am Steuer gilt seit August 2024 ein gesetzlicher Grenzwert. Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in der Flensburger Datei. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. 

Außerdem gilt wie bei Alkohol in der zweijĂ€hrigen FĂŒhrerschein-Probezeit und fĂŒr Fahrerinnen und Fahrer unter 21 ein Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei VerstĂ¶ĂŸen drohen in der Regel 250 Euro Buße.

Bessere Daten fĂŒr Forschung und AufklĂ€rung

Die systematisch erhobenen Daten sollen die Unfallforschung verbessern, wie das Ministerium im Entwurf erlÀutert - zum Beispiel zu Verursachern von CannabisunfÀllen oder zum Verhalten von jungen Fahrern und FahranfÀngern. Auch PrÀvention und AufklÀrung könnten gezielter angegangen werden.

Die noch von der Ampel-Koalition umgesetzte Legalisierung lĂ€sst seit 1. April 2024 Kiffen und Anbau fĂŒr VolljĂ€hrige mit zahlreichen BeschrĂ€nkungen zu.

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