Unionsfraktion will hÀrteres Vorgehen gegen Letzte Generation
26.07.2024 - 00:00:00 | dts-nachrichtenagentur.deEs mĂŒsse "regelmĂ€Ăig" als besonders schwerer Fall gelten, wenn durch Blockaden eine groĂe Zahl von Menschen genötigt werde. FĂŒr solche FĂ€lle sind Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis fĂŒnf Jahren möglich. Zudem sollten die Protestierenden nach Ansicht der Union auch zivilrechtlich schadensersatzpflichtig sein. Die strafrechtlichen Geldstrafen seien "oft nur gering", heiĂt es in dem Unionskonzept. Nötig sei auch die ĂberprĂŒfung der gesamten Sicherheits-Infrastruktur zum Schutz von FlughĂ€fen; kommen mĂŒsste insbesondere auch mehr VideoĂŒberwachung und die Nutzung automatisierter Gesichtserkennung. "Kriminelle mĂŒssen endlich wirksam abgehalten werden, in Minuten in die Sicherheitsbereiche der FlughĂ€fen einzudringen. Die Bundesregierung kann hier nicht einfach auf Flughafenbetreiber verweisen; internationale FlughĂ€fen haben bundesweite Bedeutung", heiĂt es in dem Papier. Zur Abschreckung will die Unionsfraktion bei Wiederholungsgefahr die Ingewahrsamnahme oder Haft fĂŒr TĂ€ter durchsetzen. Nötig sei die "konsequente Anwendung von polizeilichem Unterbindungsgewahrsam bei Anhaltspunkten fĂŒr Wiederholungsgefahr". Letztlich mĂŒssten Betretungs- und Aufenthaltsverbote fĂŒr TĂ€ter an FlughĂ€fen eingefĂŒhrt werden, so die Fraktion. Durchzusetzen sei das von der Bundespolizei per Generalklausel. Die Bundesregierung plant derzeit, das Luftsicherheitsgesetz so zu Ă€ndern, dass bis zu zwei Jahre GefĂ€ngnisstrafe fĂŒr das "vorsĂ€tzliche, unberechtigte Eindringen unter anderem auf das Rollfeld und die Start- und Landebahnen eines Flughafens" drohen. Bereits jetzt können die Aktivisten wegen Hausfriedensbruch, Störung des öffentlichen Verkehrs und SachbeschĂ€digung belangt werden. Richter beurteilten die umstrittenen Aktionen der Aktivisten bislang sehr unterschiedlich.
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