Tschechien darf Neonazi Liebich an Deutschland ausliefern
Veröffentlicht: 07.07.2026 um 11:25 Uhr, dpa.deTschechien darf die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Das Oberlandesgericht in Prag habe die Beschwerden der 55-JĂ€hrigen gegen die Auslieferung abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Sie seien nicht begrĂŒndet gewesen. Das Gericht bestĂ€tigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.
Die tschechischen Behörden wĂŒrden sich nun innerhalb einer zehntĂ€gigen Frist beim Landeskriminalamt in Sachsen-Anhalt melden, sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft in Halle der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft Halle ist in diesem Fall in Deutschland die zustĂ€ndige Vollstreckungsbehörde. Es sei davon auszugehen, dass Liebich in den nĂ€chsten zehn Tagen von Tschechien in die Justizvollzugsanstalt in Chemnitz (Sachsen) gebracht werde, so der Oberstaatsanwalt. FĂŒr die Entscheidung, ob Liebich die Haft dort absitzen, oder woanders untergebracht werde, sei dann die Anstaltsleitung in Chemnitz zustĂ€ndig.Â
Das Landgericht im tschechischen Pilsen (Plzen) hatte bereits Anfang Juni entschieden, dass Liebich zur Vollstreckung einer Haftstrafe an die deutschen Behörden ĂŒbergeben werden soll. Die Rechtsextremistin wurde in Deutschland wegen Volksverhetzung, ĂŒbler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne BewĂ€hrung verurteilt.Â
Befangenheitsantrag gegen Richterin abgewiesen
Liebich gab an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie Angst habe, in einem deutschen MĂ€nnergefĂ€ngnis ums Leben zu kommen. Zudem stellte sie einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin, die in Pilsen mit dem Fall befasst war. Beide Beschwerden wurden nun abgewiesen. Dies geschah in einer nicht-öffentlichen Sitzung. Die Entscheidung ist rechtskrĂ€ftig. StandardmĂ€Ăig erfolge die Auslieferung nun innerhalb von zehn Tagen, teilte die Gerichtssprecherin mit. DafĂŒr seien die Polizeiorgane zustĂ€ndig.
Liebich bliebe theoretisch als letzte Möglichkeit noch, das Verfassungsgericht in BrĂŒnn (Brno) anzurufen. Das gilt indes als unwahrscheinlich. Die endgĂŒltige administrative Entscheidung ĂŒber die Auslieferung liegt beim tschechischen Justizminister Jeronym Tejc. Der Jurist und ehemalige Sozialdemokrat wurde von der rechtspopulistischen Partei ANO des Regierungschefs und MilliardĂ€rs Andrej Babis fĂŒr den Posten nominiert.
Auslieferungshaft in berĂŒchtigtem GefĂ€ngnis
Liebich wurde nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April im tschechischen Krasna bei Asch (As) nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen. Derzeit sitzt die 55-JÀhrige in Auslieferungshaft im GefÀngnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen gelten als hart. Untergebracht sind dort mehr als 1.200 HÀftlinge - darunter auch Schwerverbrecher.
Die Rechtsextremistin wurde im Juli 2023 â damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven â vom Amtsgericht Halle verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von mĂ€nnlich auf weiblich Ă€ndern lassen. AuĂerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das fĂŒr eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
