Deutschland, Berlin

BGH-Urteil: Horrende AufschlÀge bei Untervermietung verboten

28.01.2026 - 14:51:34

Ein Berliner Mieter kassierte 962 Euro Untermiete, zahlte selbst aber nicht mal halb so viel. Kein Einzelfall - zum Leid vieler auf dem Wohnungsmarkt. Der Bundesgerichtshof hat das nun untersagt.

  • Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob ein Vermieter einen Wohnraummietvertrag kĂŒndigen darf, wenn der Mieter die Wohnung gewinnbringend untervermietet. (Symbolbild) - Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

    Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

  • Die Frage aus dem Mietrecht ist höchstrichterlich noch nicht geklĂ€rt gewesen. (Symbolbild) - Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

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Der BGH hat sich mit der Frage befasst, ob ein Vermieter einen Wohnraummietvertrag kĂŒndigen darf, wenn der Mieter die Wohnung gewinnbringend untervermietet. (Symbolbild) - Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpaDie Frage aus dem Mietrecht ist höchstrichterlich noch nicht geklĂ€rt gewesen. (Symbolbild) - Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Wer eine Wohnung untervermietet, darf damit nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Gewinn erzielen. Der achte Zivilsenat stÀrkt mit der Entscheidung den Mieterschutz und schiebt einer gÀngigen Praxis gerade in angespannten WohnungsmÀrkten einen Riegel vor. 

Menschen wĂŒrden damit vor ĂŒberhöhten Untermieten geschĂŒtzt, sagte der Vorsitzende Ralph BĂŒnger in Karlsruhe. Bislang war die fĂŒr Vermieter, Mieter und Untermieter gleichermaßen relevante Frage höchstrichterlich ungeklĂ€rt.

Eine Untervermietung solle einem Mieter ermöglichen, die Wohnung bei einer wesentlichen Änderung seiner LebensverhĂ€ltnisse halten zu können - etwa bei einem Auslandsaufenthalt. Die Untermiete dĂŒrfe die Aufwendungen in Bezug auf die Wohnung decken, entschied der Senat. «Der Zweck der Untervermietung besteht hingegen nicht darin, dem Mieter hierdurch eine Möglichkeit der Gewinnerzielung zu verschaffen.» (Az. VIII ZR 228/23)

«Untervermietung ist kein GeschÀftsmodell»

Im konkreten Fall aus Berlin hatte eine Vermieterin einem Mieter gekĂŒndigt, weil er die Wohnung gewinnbringend untervermietet habe. Der heute 43-JĂ€hrige verlangte demnach 962 Euro monatlich fĂŒr eine 65 Quadratmeter große Zweizimmerwohnung, fĂŒr die erst selbst anfangs 460 Euro zahlte.

«Viele Menschen sind auf Untervermietung angewiesen, weil sie auf dem regulÀren Wohnungsmarkt keine Chance haben», erklÀrte die PrÀsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz. «Diese Notlage darf nicht ausgenutzt werden - weder von Vermietenden noch von Hauptmietenden.»

Der PrĂ€sident des EigentĂŒmerverbands Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke, teilte mit: «Untervermietung ist kein GeschĂ€ftsmodell.» Das sei auch eine Frage der Fairness.

Regeln fĂŒr Möblierungszuschlag geplant

In dem Berliner Fall argumentierte der Mieter, er habe den Untermietern die Wohnung voll ausgestattet ĂŒberlassen - etwa mit Möbeln, GeschirrspĂŒler, Waschmaschine, Fernseher und Soundanlage. «Es fehlte an nichts.» Er habe geschaut, was sein Hab und Gut wert sei. Nur gebe es keine vernĂŒnftigen Berechnungsmodelle, wie Mobiliar und Hausrat in den Mietpreis eingerechnet werden. 

Ein Problem, das der Deutsche Mieterbund bestÀtigt. Seit Jahren sei daher insbesondere in angespannten WohnungsmÀrkten zu beobachten, dass Wohnungen oder einzelne Zimmer möbliert oder teilmöbliert vermietet werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen und deutlich höhere Mieten zu verlangen. «Das Urteil aus Karlsruhe ist eine sehr klare Absage an rein gewinnorientierte Vermietung auf Kosten Wohnungssuchender und zeigt auf, wie dringend eine gesetzliche Klarstellung ist», erklÀrte PrÀsidentin Weber-Moritz.

Das Bundesjustizministerium legte kĂŒrzlich einen Entwurf vor, der unter anderem die Vermietung von möbliertem Wohnraum verstĂ€rkt regulieren soll. Der Vorschlag aus dem Haus von Stefanie Hubig (SPD) sieht fĂŒr die Berechnung eines Möblierungszuschlags zum Beispiel vor, dass Vermieter fĂŒr vollmöblierte Wohnungen eine Pauschale von fĂŒnf Prozent der Nettokaltmiete verlangen können. Einer Sprecherin des Ministeriums zufolge wird der Entwurf aktuell in der Regierung abgestimmt und soll zeitnah veröffentlicht werden. 

RÀumungsurteil rechtskrÀftig

«Die geplante Reform ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um Schlupflöcher zu schließen», sagte Weber-Moritz vom Mieterbund. Der BGH habe ein wichtiges Signal gesetzt: «Weder die Möblierung noch die Untervermietung dĂŒrfen zur Umgehung der Mietpreisbremse missbraucht werden, denn Wohnraum ist keine Ware zur maximalen Gewinnerzielung.»

Der BGH ging in der Entscheidung weder darauf ein, ob ĂŒberlassenes Mobiliar bei der Frage der Untermiet-Höhe zu berĂŒcksichtigen ist, noch auf einen möglichen Verstoß gegen die sogenannte Mietpreisbremse. 

Der Mieter, der die Wohnung im konkreten Fall untervermietete, wehrte sich zuletzt gegen eine RĂ€umungsklage seiner Vermieterin. In erster Instanz hatte sie damit keinen Erfolg, danach am Landgericht Berlin aber schon. Der BGH wies nun die Revision des Mieters gegen das RĂ€umungsurteil zurĂŒck. Es sei damit rechtskrĂ€ftig, sagte Richter BĂŒnger.

«Der BGH behandelt meinen Hausrat wie Luft»

Der unterlegene Mieter kritisierte das Urteil scharf: Der BGH ĂŒbergehe die wirtschaftlichen Risiken der möblierten Untervermietung. «Ein Möblierungszuschlag wird hier als reiner Gewinn dargestellt, obwohl er faktisch als Kostendeckung dient», erklĂ€rte der 43-JĂ€hrige. 

Wer eine Wohnung mit Möbeln und Hausrat vermiete, stelle Kapital zur VerfĂŒgung und trage Risiko. «Der BGH behandelt meinen Hausrat wie Luft. Ich habe sehr viel Eigentum fremden Personen ĂŒberlassen, ohne die Möglichkeit diese vor BeschĂ€digungen durch Unachtsamkeit oder Diebstahl zu schĂŒtzen.»

@ dpa.de

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