Waffenverkauf an LĂŒbcke-Mörder: Teil-Freispruch rechtens
28.06.2023 - 13:27:56Ein Mann, der wegen des angeblichen Verkaufs der Tatwaffe an den Mörder des CDU-Politikers Walter LĂŒbcke freigesprochen wurde, muss nicht nochmals vor Gericht. Der Teil-Freispruch in dieser Sache sei nicht zu beanstanden, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch und verwarf damit die Revision der Generalstaatsanwaltschaft DĂŒsseldorf. Die Anklagebehörde war gegen ein Urteil des Landgerichts Paderborn vom Januar vergangenen Jahres vor den BGH gezogen. (Az. 4 StR 212/22).
In Paderborn war der 68-JĂ€hrige zwar wegen des unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Den Verkauf der Mordwaffe im Jahr 2016 an den spĂ€teren LĂŒbcke-AttentĂ€ter Stephan Ernst war ihm aus Sicht des Gerichts aber nicht nachzuweisen. Es sprach ihn vom Vorwurf der fahrlĂ€ssigen Tötung frei. Mit der BGH-Entscheidung ist der Teil-Freispruch nun rechtskrĂ€ftig. «Ich bin froh, dass fĂŒr meinen Mandanten nun endlich alles vorbei ist», erklĂ€rte sein Anwalt Ashraf Abouzeid.
Die DĂŒsseldorfer Anklagebehörde hatte Verfahrensfehler gerĂŒgt und unter anderem moniert, dass das Landgericht den damals bereits wegen Mordes verurteilten Ernst in der Verhandlung gegen den 68-JĂ€hrigen nicht angehört hatte. Sie hatte seinerzeit eigens die Aussetzung des Verfahrens beantragt, um dies zu ermöglichen. Denn das Urteil gegen Ernst war damals noch nicht rechtskrĂ€ftig gewesen. So lange hĂ€tte der LĂŒbcke-Mörder als Zeuge nicht aussagen mĂŒssen.
Mehrere EinwÀnde
Das Landgericht hatte dem Antrag nicht stattgegeben - zu Recht, fĂŒhrte der zustĂ€ndige BGH-Strafsenat nun aus. Auch sei in der RevisionsbegrĂŒndung nicht erlĂ€utert worden, was Ernst als Zeuge zur AufklĂ€rung des Waffenerwerbs hĂ€tte beitragen können. Schon in seinem eigenen Prozess habe er widersprĂŒchliche Angaben gemacht. Zudem wĂ€re es durchaus denkbar gewesen, dass Ernst auch vor dem Paderborner Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht gehabt hĂ€tte, um sich nicht selbst zu belasten.
Der 68-JĂ€hrige aus Ostwestfalen hatte stets bestritten, die Mordwaffe an den Rechtsextremisten Ernst verkauft zu haben. Er rĂ€umte vor dem Landgericht lediglich ein, ihm etwa ein Bajonett und eine nicht funktionsfĂ€hige Dekorationswaffe verkauft zu haben. Ernst und er hatten sich seinerzeit auf einem Flohmarkt kennengelernt und waren bis 2019, dem Jahr des LĂŒbcke-Mordes, in Kontakt.
Walter LĂŒbcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses aus nĂ€chster NĂ€he mit einem Kopfschuss getötet worden. Der Mord gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der Kasseler RegierungsprĂ€sident hatte sich fĂŒr die Aufnahme von FlĂŒchtlingen eingesetzt.


