Gesetz, GeschÀfte

Gesetz gegen GeschÀfte mit 'Schrottimmobilien'

27.09.2024 - 06:28:21 | dpa.de

Ein neues Gesetz soll BetrĂŒgereien mit sogenannten Schrottimmobilien einen Riegel vorschieben.

Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung rĂ€umt StĂ€dten und Gemeinden bei einer Zwangsversteigerung die Möglichkeit ein, dem KĂ€ufer das gerade erworbene Haus vorĂŒbergehend zu entziehen. Damit soll erreicht werden, dass sich missbrĂ€uchliche Ersteigerungen nicht mehr lohnen.

In den vergangenen Jahren ersteigerten dubiose GeschĂ€ftsleute wiederholt heruntergekommene ProblemhĂ€user, um dort Menschen - meist aus dem Ausland - unter teils erbĂ€rmlichen Bedingungen einzuquartieren und ohne den Preis fĂŒr die Immobilie zu bezahlen. Bis zu einer Neuversteigerung erzielten sie dadurch oft erhebliche Gewinne. Diese Praxis soll nun unterbunden werden, indem dem KĂ€ufer die Nutzung der Immobilie so lange vorenthalten bleibt, bis er sein Gebot auch tatsĂ€chlich beglichen hat.

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