Linke, Protest

Polizei hÀlt Landtagsabgeordnete auf Demo in Leipzig fest

01.06.2023 - 23:17:58

Ein Polizist wirft der Linken-Politikerin Juliane Nagel vor, ihn tÀtlich angegriffen zu haben. Nagel weist das von sich - und kritisiert ihrerseits das Vorgehen der Polizei.

Bei einer Demonstration zum Weltkindertag in Leipzig ist die Polizei mit der sÀchsischen Linken-Landtagsabgeordneten Juliane Nagel aneinandergeraten. Die Polizei Sachsen teilte dazu am Donnerstagabend auf Twitter mit:

«Es steht die Störung einer Amtshandlung im Raum. Aktuell laufen zu den genauen UmstĂ€nden PrĂŒfungen.» Ein Polizeisprecher sagte der Deutschen Presse-Agentur, es habe sich nicht um eine Festnahme gehandelt. Nagel sei «Teil einer polizeilichen Maßnahme geworden». Es stehe der Vorwurf eines tĂ€tlichen Angriffs auf Polizeibeamte im Raum.

Nagel, die auch StadtrĂ€tin in Leipzig ist und die Demonstration aus Anlass des Kindertages angemeldet hatte, Ă€ußerte sich am spĂ€teren Abend in einem per Twitter verbreiteten Video. Sie habe eine Maßnahme beobachtet, in der die Polizei die IdentitĂ€ten zweier Menschen festgestellt habe. «Ich stand dort, ein Polizeibeamter hat mich erst beleidigt oder beschimpft. Dann hat er mich aus dem Weg geschubst. Dann ist ihm eingefallen, dass ich ihn angeblich tĂ€tlich angegriffen haben soll.»

Sie sei in Handschellen gelegt und relativ brutal zu einem Polizeiauto geschleppt worden. «Im Polizeiauto ist mir auch gesagt worden, dass es den Beamten scheißegal ist, ob ich eine Abgeordnete bin.» Dann habe ihre AnwĂ€ltin Telefonate gefĂŒhrt und die Polizei darauf hingewiesen, «dass sie so nicht vorgehen kann», sagte Nagel. Sie sei schließlich nach einer IdentitĂ€tsfeststellung wieder freigelassen worden.

Laut Polizei waren rund 170 Teilnehmer auf der Demo, einige von ihnen waren demnach vermummt. Die Versammlungsleiterin habe mehrmals auf die Versammlungsauflagen hinweisen mĂŒssen. Vereinzelt sei auch Pyrotechnik gezĂŒndet worden. Nach Angaben der Polizei gab es Anzeigen aufgrund von VerstĂ¶ĂŸen gegen das Versammlungsgesetz und wegen Widerstands gegen Polizeibeamte.

@ dpa.de