Massenmord als Schreibkraft? - BGH urteilt zu KZ-SekretÀrin
31.07.2024 - 16:09:19Wie weit reicht die Schuld derjenigen, die in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten gedient und das systematische Morden dort ermöglicht haben? Ăber diese Frage hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof in Leipzig verhandelt. Der 5. Strafsenat muss darĂŒber entscheiden, ob eine zivile Schreibkraft in einem KZ Beihilfe zum NS-Massenmord in mehr als 10.000 FĂ€llen geleistet haben kann. Das Urteil soll am 20. August verkĂŒndet werden. Der Fall gilt als der wahrscheinlich letzte groĂe Prozess zur Aufarbeitung der NS-Massenmorde.
Das Landgericht Itzehoe in Schleswig-Holstein hatte die frĂŒhere KZ-SekretĂ€rin Irmgard F. im Dezember 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 FĂ€llen sowie in fĂŒnf FĂ€llen der Beihilfe zum versuchten Mord zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf BewĂ€hrung verurteilt. Die inzwischen 99-JĂ€hrige war als junge Frau zwischen Juni 1943 und April 1945 als SekretĂ€rin im GeschĂ€ftszimmer des Kommandanten des KZ Stutthof bei Danzig beschĂ€ftigt. Ihre Verteidiger hatten gegen die Verurteilung Revision eingelegt, ĂŒber die nun in Leipzig verhandelt wurde.
Verteidigung sehen wesentliche Rechtsfragen ungeklÀrt
Die AnwÀlte der Frau, Wolf Molkentin und Niklas Weber, sahen in dem Urteil aus Itzehoe wesentliche Rechtsfragen ungeklÀrt. Sie warfen unter anderem die Frage auf, ob die Angeklagte als junge Stenotypistin wirklich Beihilfe zu den Taten des Lagerkommandanten und anderen HaupttÀtern in dem KZ geleistet habe. Ihre Arbeit habe sich nicht wesentlich unterschieden von ihren vorherigen Aufgaben in einer Bank und ihrem spÀteren Job in einer Klinik. Sie habe «neutrale Handlungen» verrichtet.
Auch ob ihr ein Vorsatz nachgewiesen werden kann, zogen die AnwĂ€lte in Zweifel. «Hat sich ihr tatsĂ€chlich aufgedrĂ€ngt, was in dem Lager geschehen ist?», fragte Molkentin. Das Landgericht Itzehoe war davon ausgegangen, dass Irmgard F. durch ihre Arbeit eine «psychische Beihilfe» geleistet hat. Der GroĂteil des Schriftverkehrs im KZ sei ĂŒber ihren Tisch gegangen, sie habe dem Lagerkommandanten treu und ergeben gedient, ihn in seinem Tun bestĂ€rkt. Rechtsanwalt Molkentin verwies dagegen auf die strengen Hierarchien in der Lagerverwaltung. «Es bedurfte keiner psychischen BestĂ€rkung von unten», sagte er.Â
Molkentin beantragte einen Freispruch fĂŒr Irmgard F. oder zumindest eine ZurĂŒckverweisung des Falls ans Landgericht, um ihn erneut zu verhandeln. Die 99-JĂ€hrige war nicht nach Leipzig gekommen - sie musste auch nicht anwesend sein.
Generalbundesanwalt fordert Verwerfung der Revision
Der Generalbundesanwalt hatte die mĂŒndliche Verhandlung in Leipzig beantragt. Der Fall biete dem BGH möglicherweise zum letzten Mal die Gelegenheit, wichtige Fragen zu klĂ€ren, sagte der Sitzungsvertreter. Er erklĂ€rte, der Schuldspruch des Landgerichts Itzehoe sei gerechtfertigt. Irmgard F. habe durch ihre Dienstbereitschaft fĂŒr die Mordtaten im KZ Stutthof zur VerfĂŒgung gestanden. Er plĂ€dierte darauf, die Revision der Angeklagten zu verwerfen. Das forderten auch die AnwĂ€lte der noch verbliebenen 23 NebenklĂ€ger in dem Verfahren.Â
Die AnwĂ€ltin eines inzwischen 96 Jahre alten NebenklĂ€gers verlas am Ende der Verhandlung eine ErklĂ€rung des in Israel lebenden Mannes. Das KZ Stutthof sei in der Zeit, in der er dort inhaftiert war, ein monströses Vernichtungslager gewesen, hieĂ es darin. «Diejenigen, die behaupten, sie hĂ€tten nur Anweisungen befolgt, sind meiner Meinung nach Komplizen der Vernichtungsmaschinerie.» Er wĂŒnsche sich, dass die Angeklagte einen Fehler eingestehe und Bedauern Ă€uĂere.


