Astrazeneca, Impfschaden

Impfschaden-Prozess: Gericht fordert Gutachten ein

14.08.2023 - 18:35:12

Eine Frau erkrankt nach einer Corona-Impfung schwer. Vom Hersteller verlangt sie hohen Schadenersatz. Ein Gericht will nun prĂŒfen, ob der Hersteller richtig ĂŒber die Impfung informiert hat.

Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend ĂŒber Nebenwirkungen informiert hat. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. Der Senat gehe derzeit davon aus, dass die KlĂ€gerin nicht mit dem Impfstoff von Astrazeneca geimpft worden wĂ€re, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Herstellers dargestellt gewesen wĂ€re, teilte das Gericht am Montag mit. Das Gericht möchte nun zunĂ€chst ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage geklĂ€rt werden, «ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war.»

Eine 33 Jahre alte Frau aus Oberfranken klagt gegen den Hersteller auf Schadenersatz. Sie hatte sich im MĂ€rz 2021 mit dem Covid-19-Vakzin Vaxzevria des britisch-schwedischen Unternehmens impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Der Anwalt der Frau, Volker Loeschner, bezeichnete die Entscheidung des Gerichts am Montag als Etappensieg. Von der Entscheidung gehe zudem eine Signalwirkung fĂŒr andere Verfahren aus, dass Gerichte nicht ohne Gutachten ĂŒber diese Thematik entscheiden könnten.

Anwalt spricht von Etappensieg

Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein. Von Astrazeneca fordert sie mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld sowie 17.200 Euro fĂŒr einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro fĂŒr kĂŒnftige BeeintrĂ€chtigungen. Die AnwĂ€lte von Astrazeneca schlossen einen Vergleich mit der KlĂ€gerin bislang aus und verwiesen dabei auf die Entscheidung des Landgerichts.

Das Gericht stellte am Montag zugleich klar, dass es derzeit keine ausreichenden Anhaltspunkte fĂŒr eine Haftung wegen «unvertretbarer schĂ€dlicher Wirkungen» sehe. Dazu hĂ€tte es demnach nach der Zulassung des Impfstoffs neue Erkenntnisse geben mĂŒssen, die einer Zulassung entgegengestanden hĂ€tten. Die von der KlĂ€gerin angefĂŒhrten Nebenwirkungen seien jedoch schon bei der Zulassung bekannt gewesen und berĂŒcksichtigt worden, hieß es.

Im FrĂŒhjahr 2021 priorisiert geimpft

Die 33-JĂ€hrige hatte vor ihrer schweren Erkrankung in der IT-Abteilung der Diakonie gearbeitet und wurde im FrĂŒhjahr 2021 priorisiert geimpft. Im Nachhinein nehme sie es so wahr, dass zumindest unterschwellig Druck ausgeĂŒbt worden sei, die Impfung auch wahrzunehmen, hatte die Frau zu Prozessbeginn Anfang Juli gesagt. Mit dem Wissen von heute hĂ€tte sie sich nicht mit dem Corona-Impfstoff impfen lassen.

Am Tag nach der Impfung der KlĂ€gerin seien erste Berichte ĂŒber Thrombosen nach einer Impfung mit dem Stoff von Astrazeneca bekannt geworden, erlĂ€uterte das Gericht zum Prozessbeginn. Am 19. MĂ€rz 2021 wurden Impfungen mit dem Impfstoff deshalb zeitweise ausgesetzt. SpĂ€ter empfahl die StĂ€ndige Impfkommission (Stiko) den Stoff in Deutschland nur noch fĂŒr Menschen ĂŒber 60 Jahren.

Das sagt Astrazeneca

Vor dem Prozess hatte eine Sprecherin von Astrazeneca mitgeteilt: «Unser MitgefĂŒhl gilt denjenigen, die gesundheitliche Beschwerden gemeldet haben.» Die Patientensicherheit habe höchste PrioritĂ€t. Zudem hĂ€tten die Aufsichtsbehörden strenge Standards, um die sichere Anwendung aller Arzneimittel einschließlich Impfstoffen zu gewĂ€hrleisten. «Arzneimittelbehörden auf der ganzen Welt haben bestĂ€tigt, dass die Vorteile einer Impfung mit unserem Covid-19-Impfstoff Vaxzevria die Risiken der extrem seltenen potenziellen Nebenwirkungen ĂŒberwiegen.»

FĂŒr die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zustĂ€ndig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.

An Gerichten in Deutschland sind zahlreiche Klagen auf Schadenersatz gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen wegen möglicher ImpfschÀden anhÀngig. Eine rechtskrÀftige Entscheidung wurde bisher nicht bekannt, auch bundesweit nicht.

@ dpa.de