Elterngeld bleibt 14 Monate und steigt auf bis zu 1.900 Euro
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 14:16 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSLeistungsmodell fĂŒr Familien wird neu geordnet
- Das Familienministerium bestÀtigte die Reformzahlen am Mittwoch in Berlin.
- FĂŒr Mutter und Vater sind jeweils vier Monate fest reserviert.
- Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro.
Elterngeld-Reform setzt auf 14 Monate und VĂ€terbeteiligung
Das Elterngeld soll nach PlÀnen von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) weiterhin bis zu 14 Monate gezahlt werden. Zugleich sieht die Reform höhere Leistungen in fest reservierten Monaten und eine stÀrkere Beteiligung der VÀter vor.
Das Familienministerium bestÀtigte die Eckdaten am Mittwoch in Berlin; ein Gesetzentwurf befindet sich nun in der regierungsinternen Abstimmung.
4-6-4-Modell soll Eltern stÀrker einbinden
Nach dem geplanten Modell wĂ€ren jeweils vier Monate fĂŒr die Mutter und den Vater reserviert. Weitere sechs Monate könnten die Eltern frei untereinander aufteilen.
In den reservierten Monaten soll die Einkommensersatzrate auf 80 Prozent des frĂŒheren Nettoeinkommens steigen. FĂŒr die frei aufteilbaren Monate sind 50 Prozent vorgesehen.
Höhere Mindest- und HöchstbetrÀge geplant
Der Mindestbetrag des Elterngeldes soll von 300 auf 330 Euro steigen. Der Höchstbetrag soll von 1.800 auf 1.900 Euro angehoben werden.
Alleinerziehende sollen ebenfalls bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen können. UrsprĂŒnglich hatte das Ministerium wegen von Sparvorgaben eine VerkĂŒrzung der Bezugsdauer auf zwölf Monate erwogen.
UrsprĂŒnglicher Entwurf sah kĂŒrzere Bezugsdauer vor
In der frĂŒheren Planung waren drei Monate Elterngeld fĂŒr jeden Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate sollten frei aufgeteilt werden.
Mit dem nun vorgesehenen Modell bleibt die maximale Bezugsdauer unverÀndert, wÀhrend die Verteilung der Monate und die Höhe der Ersatzleistung neu geordnet werden.
Die geplante Reform verbindet eine lĂ€ngere maximale Bezugsdauer mit einer gezielteren Verteilung der Leistung. Das 4-6-4-Modell soll den bisherigen Anreiz verstĂ€rken, dass beide Elternteile Elternzeit nehmen. Vier Monate wĂ€ren jeweils fest fĂŒr Mutter und Vater vorgesehen, sechs Monate könnten die Eltern flexibel verteilen.
Mehr UnterstĂŒtzung in reservierten Monaten
Die vorgesehene Einkommensersatzrate von 80 Prozent in den reservierten Monaten wĂŒrde vor allem Eltern zugutekommen, die ihre Erwerbsarbeit zeitweise unterbrechen. FĂŒr die frei aufteilbaren Monate ist dagegen ein niedrigerer Ersatz von 50 Prozent geplant. Damit wĂŒrde die Reform die Höhe der Leistung stĂ€rker an die gewĂŒnschte Aufteilung der Betreuungsarbeit koppeln.
Auch die geplante Anhebung des Mindest- und Höchstbetrags wĂŒrde die Leistung nominal verbessern. Der höhere Mindestbetrag könnte insbesondere Familien mit geringem Einkommen entlasten, wĂ€hrend der höhere Höchstbetrag vor allem Haushalte mit höheren frĂŒheren Nettoeinkommen betrifft.
Gesetzgebungsverfahren steht bevor
Die Ănderungen sind zunĂ€chst ein Gesetzentwurf in der regierungsinternen Abstimmung. Entscheidend werden deshalb die weitere Ressortabstimmung und das anschlieĂende parlamentarische Verfahren. FĂŒr Familien bleibt bis zu einer endgĂŒltigen gesetzlichen Regelung offen, wann die neuen Regeln gelten und welche Ăbergangsbestimmungen vorgesehen werden.
