Elterngeld steigt auf 330 Euro – 14 Monate bleiben erhalten
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 14:56 Uhr | dpa, AD HOC NEWSNeue Regeln für Familienleistungen
- Bundesfamilienministerin Karin Prien legte den Gesetzentwurf zur internen Abstimmung in der Bundesregierung vor.
- Beide Eltern sollen die ersten vier Monate wieder gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können.
- Der Geschwisterbonus soll länger gezahlt und der Verwaltungsaufwand für Familien verringert werden.
Bundesregierung plant höhere Elterngeldsätze
Das Elterngeld soll erstmals seit seiner Einführung im Jahr 2007 steigen: Der Mindestsatz soll von 300 auf 330 Euro, der Höchstsatz von 1.800 auf 1.900 Euro angehoben werden. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) brachte den entsprechenden Gesetzentwurf in die regierungsinterne Abstimmung ein.
Bezugsdauer bleibt bei 14 Monaten
Die geplante Kürzung des Basiselterngelds von 14 auf zwölf Monate ist vom Tisch. Es soll bei bis zu 14 Monaten bleiben, wenn beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate übernehmen; Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu 14 Monate erhalten können.
Höhere Leistung am Anfang
In den jeweils ersten vier Bezugsmonaten sollen beide Eltern künftig 80 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt erhalten. Für jeden weiteren Monat sind 50 Prozent vorgesehen, während bislang im Basiselterngeld in der Regel rund 65 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt wurden.
Gemeinsamer Bezug wird wieder möglich
Beide Eltern sollen künftig wieder unbeschränkt gleichzeitig Elterngeld beziehen können. Damit wäre es etwa möglich, die ersten vier Monate gemeinsam zu nehmen; nach der jüngsten Reform war der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld im ersten Lebensjahr grundsätzlich auf einen Monat begrenzt.
Geschwisterbonus und Verwaltung
Der Geschwisterbonus soll länger gezahlt werden. Zudem soll der Verwaltungsaufwand sinken, damit die Leistung schneller bei den Eltern ankommt.
Reform soll trotz Erhöhung Geld sparen
Nach Angaben des Ministeriums soll das neue Modell ab 2030 knapp 1,3 Milliarden Euro einsparen. Der Betrag fällt damit geringer aus als bei der ursprünglich geplanten Verkürzung der Bezugsdauer.
Sieben Milliarden Euro im Jahr 2025
Das Elterngeld ist der größte Posten im Haushalt des Familienministeriums. 2025 wurden dafür rund sieben Milliarden Euro an 1,6 Millionen Empfängerinnen und Empfänger ausgezahlt; 2021 waren es noch mehr als 1,8 Millionen.
Ein Kabinettsbeschluss ist nach Angaben der Ministerin fĂĽr November geplant. Wann die Reform in Kraft treten soll, ist noch offen.
Das Elterngeld wurde seit seiner Einführung 2007 nicht erhöht. Die geplante Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag soll den Kaufkraftverlust teilweise ausgleichen, der durch die Inflation entstanden ist. Zugleich verändert der Entwurf die Verteilung der Leistung: In den jeweils ersten vier Monaten sollen beide Elternteile 80 Prozent des früheren Nettoeinkommens erhalten, danach 50 Prozent.
Die Reform verbindet damit eine finanzielle Aufstockung mit einem politischen Anreiz zur partnerschaftlicheren Aufteilung der Betreuungszeit. Dass die Bezugsdauer von 14 Monaten erhalten bleibt, nimmt einen zentralen Konflikt aus der Debatte. Besonders für Väter könnte die höhere Ersatzrate in den ersten vier Monaten die Entscheidung erleichtern, frühzeitig Elternzeit zu nehmen.
Finanzielle Bedeutung und nächste Schritte
Für Familien bedeutet die Reform je nach Einkommen und Bezugsdauer höhere Zahlungen, allerdings bleibt der Höchstsatz begrenzt. Die Einbeziehung von Weihnachtsgeld und anderen sonstigen Bezügen in die Berechnung kann den maßgeblichen Nettoeinkommensausfall zusätzlich verändern.
Gleichzeitig soll der Staat ab 2030 knapp 1,3 Milliarden Euro jährlich einsparen. Möglich wird das nach den Angaben aus der Meldung unter anderem durch die veränderte Leistungsstruktur und die gesunkene Geburtenzahl. Der Gesetzentwurf befindet sich zunächst in der regierungsinternen Abstimmung; als nächster politischer Schritt ist ein Kabinettsbeschluss im November vorgesehen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: „Weiterhin 14 Monate - Rolle rückwärts beim Elterngeld“ (28.10.2026)
Der Beitrag hebt hervor, dass die geplante Kürzung der Bezugsdauer entfällt und es bei 14 Monaten bleibt. Im Mittelpunkt steht damit stärker die Rücknahme der zuvor diskutierten Sparmaßnahme als die geplante Erhöhung der Sätze.
Focus: „Elterngeld soll erstmals seit Einführung steigen“ (28.10.2026)
Der Artikel betont die vorgesehenen neuen Grenzen von 330 und 1.900 Euro. Damit setzt er einen anderen Schwerpunkt als der Tagesschau-Beitrag, der vor allem die unveränderte Bezugsdauer herausstellt.
Beide Beiträge bestätigen die zentralen Reformpunkte. Offen bleiben insbesondere der endgültige Kabinettsbeschluss, der genaue Zeitplan und die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs.
