Elterngeldreform: Ifo sieht Sparziel von 1,6 Milliarden gefÀhrdet
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 10:58 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSReform verÀndert Bezugsdauer und Kosten
- Die Bundesregierung plant den Start der Reform zum 1. November 2027.
- Eltern sollen höchstens zwölf statt bisher 14 Monate Elterngeld erhalten.
- Der Staat kalkuliert bis Ende 2030 mit rund 1,6 Milliarden Euro Einsparungen.
Ifo-Studie stellt Elterngeld-Sparziel infrage
Die geplante Elterngeldreform der Bundesregierung könnte den Bundeshaushalt ab November 2027 deutlich weniger entlasten als vorgesehen. Eine Studie der Ifo-Niederlassung Dresden kommt fĂŒr den Zeitraum bis Ende 2030 je nach Entwicklung der VĂ€terbeteiligung auf Einsparungen von höchstens 880 Millionen Euro.
Das Bundesfamilienministerium will im gleichen Zeitraum rund 1,6 Milliarden Euro einsparen. Ifo-Forscherin Kyra Puteanus erklĂ€rte, Sparziel und eine stĂ€rkere Beteiligung der VĂ€ter stĂŒnden sich bei der Reform entgegen.
VÀter beziehen im Schnitt höhere BetrÀge
Der zentrale Faktor ist die unterschiedliche Höhe der Leistungen: VĂ€ter erhalten im Schnitt 1.345 Euro Elterngeld im Monat, MĂŒtter 845 Euro. Fast 39 Prozent der VĂ€ter beziehen den Höchstbetrag von 1.900 Euro, bei den MĂŒttern sind es knapp 17 Prozent.
Heute bezieht knapp jeder zweite Vater Elterngeld. Steigt dieser Anteil jĂ€hrlich um einen Prozentpunkt, wĂŒrden die Einsparungen laut Studie auf rund 597 Millionen Euro sinken. Bei einem jĂ€hrlichen Plus von zwei Prozentpunkten blieben noch 311 Millionen Euro.
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Reform soll im November 2027 starten
Die Reform soll am 1. November 2027 in Kraft treten. Eltern bekĂ€men dann höchstens zwölf statt bisher 14 Monate Elterngeld; jeweils drei Monate wĂ€ren exklusiv fĂŒr die Mutter oder den Vater vorgesehen, sechs weitere Monate könnten frei aufgeteilt werden.
Gleichzeitig soll der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro. Bei den MĂŒttern entstehen durch die kĂŒrzere Bezugsdauer Einsparungen, wĂ€hrend bei den VĂ€tern wegen ihrer durchschnittlich höheren Leistungen zusĂ€tzliche Kosten anfallen.
Studie rechnet mehrere Szenarien durch
Ab einem jĂ€hrlichen Anstieg der VĂ€terbeteiligung um rund 3,1 Prozentpunkte wĂŒrde der Staat nach der Modellrechnung gar nichts mehr sparen. Zuletzt wuchs der Anteil der VĂ€ter mit Elterngeld um 0,2 Prozentpunkte pro Jahr.
Die Ifo-Forscherinnen verweisen zugleich darauf, dass sich der Anteil seit 2010 fast verdoppelt hat. Grundlage der Berechnung sind Daten des Statistischen Bundesamts zu 2023 geborenen Kindern, dessen Geburtenprognose sowie fortgeschriebene ElterngeldbetrÀge auf Basis der Wachstumsraten von 2021 bis 2025.
Die geplante Reform verbindet zwei Ziele, die sich bei der Finanzierung des Elterngelds teilweise entgegenlaufen: Der Staat soll weniger ausgeben, zugleich soll der Anteil der VĂ€ter mit Elterngeld weiter steigen. Weil VĂ€ter im Durchschnitt höhere MonatsbetrĂ€ge erhalten, kann eine stĂ€rkere Beteiligung die Einsparungen aus der verkĂŒrzten Bezugsdauer erheblich verringern.
FĂŒr den Bundeshaushalt ist deshalb nicht allein entscheidend, wie viele Monate kĂŒnftig insgesamt gezahlt werden. MaĂgeblich ist auch, wer diese Monate nutzt und in welcher Höhe. Die Studienrechnung zeigt eine groĂe Spannbreite: Zwischen möglichen Einsparungen von 880 Millionen Euro und einem vollstĂ€ndigen Ausbleiben der Entlastung liegen je nach Entwicklung der VĂ€terbeteiligung mehrere hundert Millionen Euro.
Auswirkung fĂŒr Familien
FĂŒr Eltern bedeutet die Reform eine verĂ€nderte Aufteilung der Bezugsmonate. Die exklusiven Monate fĂŒr Mutter und Vater sollen die Beteiligung beider Eltern stĂ€rken, begrenzen aber zugleich die bisherige maximale Bezugsdauer. Der höhere Mindest- und Höchstbetrag federt die KĂŒrzung fĂŒr einzelne Familien ab, erhöht jedoch die Ausgaben je Bezugsmonat.
Die Reform steht damit vor einem politischen Zielkonflikt: Eine gleichmĂ€Ăigere Aufteilung der Familienzeit kann gesellschaftlich gewĂŒnscht sein, schmĂ€lert aber den angestrebten Haushaltseffekt. Die weitere Entwicklung der VĂ€terbeteiligung wird daher zu einem zentralen Faktor fĂŒr die tatsĂ€chlichen Kosten ab November 2027.

