Elterngeldreform, Karin Prien

Elterngeldreform: Mindestbetrag steigt auf 330 Euro

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 14:25 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der Gesetzentwurf soll die Leistung erstmals seit ihrer Einführung anheben und die gemeinsame Betreuung in der frühen Familienphase erleichtern. Die geplante Kürzung der Bezugsdauer auf zwölf Monate ist nicht mehr vorgesehen.

Elterngeld soll flexibler werden

  • Das Bundesfamilienministerium legte einen Gesetzentwurf zur internen Abstimmung der Bundesregierung vor.
  • Für vier Monate sollen beide Elternteile jeweils 80 Prozent des früheren Nettoeinkommens erhalten können.
  • 2025 bezogen 1,6 Millionen Menschen Elterngeld; dafür wurden rund sieben Milliarden Euro ausgegeben.
  • Bundesfamilienministerin Karin Prien gibt Entwarnung: Beim Elterngeld soll es nicht zu den bisher diskutierten Kürzungen kommen. (Archivbild) - Bild: Celine Frohnapfel/dpa
  • Die Pläne sehen vor, dass die Sätze erhöht und die Aufteilung zwischen den Eltern geändert wird. (Symbolbild) - Bild: Peter Kneffel/dpa
Bundesfamilienministerin Karin Prien gibt Entwarnung: Beim Elterngeld soll es nicht zu den bisher diskutierten Kürzungen kommen. (Archivbild) - Bild: Celine Frohnapfel/dpa Die Pläne sehen vor, dass die Sätze erhöht und die Aufteilung zwischen den Eltern geändert wird. (Symbolbild)  - Bild: Peter Kneffel/dpa

Elterngeld soll erstmals seit 2007 steigen

Das Bundesfamilienministerium plant eine Anhebung des Elterngeldes von mindestens 300 auf 330 Euro und von höchstens 1.800 auf 1.900 Euro. Ein entsprechender Gesetzentwurf ging in Berlin in die regierungsinterne Abstimmung, beschlossen ist er noch nicht.

Kürzung der Bezugsdauer entfällt

Familienministerin Karin Prien (CDU) erklärte, die Koalition habe sich auf eine strukturelle Weiterentwicklung verständigt. Die zuvor geplante Kürzung des Basiselterngeldes von 14 auf zwölf Monate ist nach den neuen Plänen vom Tisch.

Es soll bei bis zu 14 Monaten Basiselterngeld bleiben, wenn beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate übernehmen. Die übrigen sechs Monate können flexibel aufgeteilt werden; Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu 14 Monate erhalten.

Mehr Unterstützung in den ersten Monaten

In den ersten jeweils vier Bezugsmonaten sollen Eltern künftig 80 Prozent ihres Nettoeinkommens vor der Geburt erhalten. Für jeden weiteren Monat sind 50 Prozent vorgesehen; bislang lag der Satz im Basiselterngeld in der Regel bei rund 65 Prozent pro Monat.

Bei der Berechnung sollen außerdem Weihnachtsgeld und andere sonstige Bezüge berücksichtigt werden. Beide Elternteile sollen wieder unbeschränkt gleichzeitig Elterngeld beziehen können, etwa in den ersten vier Lebensmonaten des Kindes.

Geschwisterbonus und Verwaltung

Der Geschwisterbonus soll länger gezahlt werden. Außerdem ist vorgesehen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, damit das Geld schneller bei den Eltern ankommt.

Nach Angaben aus dem Familienministerium soll die neue Aufteilung Vätern eine aktivere Rolle in der frühen Familienphase erleichtern. Prien verwies zugleich auf die Notwendigkeit, den Haushalt im Blick zu behalten.

Milliardenausgaben für die Familienleistung

Elterngeld wird seit 2007 als Einkommensersatz gezahlt, wenn Mütter oder Väter zur Betreuung eines Kindes ihre Arbeit unterbrechen. Im Jahr 2025 gab der Staat dafür rund sieben Milliarden Euro aus; 1,6 Millionen Menschen erhielten die Leistung.

2024 bekamen 290.105 Personen den Höchstbetrag und 349.157 den Mindestsatz. Wann die Reform in Kraft treten soll, ist noch offen.

Die geplante Reform setzt an zwei zentralen Problemen des Elterngeldes an: an der seit 2007 unveränderten Höhe und an der Verteilung der Betreuungsmonate zwischen den Eltern. Die Anhebung auf 330 Euro Mindest- und 1.900 Euro Höchstbetrag würde die Leistung erstmals seit ihrer Einführung nominal erhöhen. Nach Angaben aus der Meldung hat die Inflation die Kaufkraft des Elterngeldes seit 2007 jedoch deutlich geschmälert.

Das Modell verschiebt zugleich den Schwerpunkt innerhalb der Bezugsdauer. In den ersten jeweils vier Monaten sollen 80 Prozent des früheren Nettoeinkommens gezahlt werden, danach 50 Prozent. Damit würde die Reform insbesondere die frühe gemeinsame Betreuung finanziell stärker unterstützen. Die Rückkehr zu einem parallelen Bezug beider Elternteile für vier Monate beseitigt zudem die zuletzt geltende Begrenzung auf einen gemeinsamen Monat im ersten Lebensjahr.

Finanzielle Wirkung und offene Fragen

Für Familien hängt die tatsächliche Wirkung nicht nur vom Mindest- oder Höchstsatz ab, sondern auch von Einkommen, Bezugsdauer und Aufteilung der Monate. Die Einbeziehung von Weihnachtsgeld und anderen sonstigen Bezügen könnte die Berechnung für manche Eltern verbessern. Zugleich bleibt offen, wann die Reform in Kraft tritt und wie der Gesetzentwurf den Haushalt dauerhaft belastet.

Mit rund sieben Milliarden Euro Ausgaben und 1,6 Millionen Empfängern im Jahr 2025 betrifft die Reform eine große Zahl von Familien. Entscheidend für die politische Debatte wird deshalb sein, ob die geplante stärkere Unterstützung in den ersten Monaten tatsächlich mit weniger Verwaltungsaufwand und einer verlässlichen Auszahlung verbunden wird.

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